Neschle-Depeschle 13

ZwickDich.de! Bei _ickmich.de?

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Für den kleinen Hunger zwischendurch: Der schnelle Einwurf in den Strafraum

Wenn wir hier nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt. (Rolf Rüßmann)

Zwick Dich Deutschland! Was ist richtig bei öffentlichen Meinungsbekundungen? Das Oberlandesgericht Köln hat es entschieden: Zick nicht Deutschland! – Lehrer müssen sich also gefallen lassen, für den Unterricht an ihrer örtlichen(!) Schule mit weltweiter(!) Wirkung kritisiert zu werden. Nach Maßstäben von spickmich & Co.

Hurra, hurra! Pisa zum Trotz: Unsere Lehrer werden Weltstars im Netz. Neschle rät ihnen daher: 1. künftig die Gage von Weltstars zu verlangen, 2. nun alle Schüler auf einer Internetseite zu beurteilen! Unter „schickdich.de“, was man südlich des Weißwurstäquators als Aufforderung versteht, schleunigst zu verschwinden und/oder sich zu bessern. Also drauf auf die Schüler! Das Gericht hat ja festgestellt: Persönlichkeitsrechte müssen hinter der Meinungsfreiheit zurückstehen!

A. Das Gericht spricht zwar Recht, hat es aber nur zum Teil!

Neschle teilt die Auffassung des Gerichts, was bedeutet, dass er mit den Richtern nicht geteilter Meinung ist. Grundsätzlich! Doch mit einer „kleinen“ Einschränkung! –Machen wir zunächst den Grundsatz klar:

Wer sich selbst freiwillig öffentlich macht, kann jederzeit Gegenstand öffentlicher Meinungsäußerung sein. Politiker betteln sogar darum: bei Wahlen, davor und danach. Politbarometer und Internetseiten wie www.trupoli.de (Schaut doch mal rein!) sind daher „in Ordnung“. Es lebe die Meinungsfreiheit!

Neschle selbst veröffentlicht im Internet. Also muss er sich gefallen lassen, öffentlich be- oder entwertet zu werden. Zu seinem blassen Erstaunen gibt es das schon. Die Internetseite www.wissenschafts-cafe.net tut das. Da hat Neschle bislang nur eine Stimme bekommen und die gibt ihm gerade mal 5 von 8 Punkten (Wo sind meine Fans???). Das ist kein so toller Wert!

Doch was waren die Kriterien, welche Erwartungen hatte der Beurteiler? – Wer andere Erwartungen hat, sagt „am Thema vorbei“. Wer einen anderen Stil pflegt, sagt „stillos“, wie der Neschle zwischen „bierernst“ und fast „weinselig“ daherkommt, wie er Wechselbäder zwischen Heulen und Lachen, Zähneknirschen und Schmunzeln verabreicht.

Dann haben wir schließlich die Richter selbst. Die fällen ihre Urteile öffentlich. Also müssen auch sie sich öffentlicher Kritik stellen. Konzentrieren wir doch die Richterschelte künftig auf „Riecht-Er?de“! Nach Kriterien wie „War er/sie vorbereitet?“, „Konnte er/sie Ihre Argumente verstehen?“, „War er/sie ein Spießer?“, „Lässt er/sie sich beeindrucken?“. Oder hat dieses Urteil sogar ein Erdbeben ausgelöst: „Ordnen Sie den Richter/die Richterin ein auf der zwölfteiligen Richter-Skala:

1. Der bessere Zweitanwalt, 2. Der gute Zweitanwalt, 3. Der Schmusejurist, 4. Der gezähmte Advokat, 5. Der Dorfrichter (sprich: Doofrichter), 6. Der Amtsrichter (sprich: aamts [abends] riecht er), 7. Der Kadi, 8. Der Rechtsbeuger 9. Der Rechtsverdreher, 10. Der Unrechtsprecher; 11. Henkers Lieferant, 12. Der Sofort-Henker!

Ja sicher, wird der Name des Richters angegeben und sein Gericht. Natürlich muss sich seine Privatadresse finden lassen! Wo soll man sonst seinen Frust ablassen! Eine Hitliste der Richter gibt es auch. Und die Wahl „Das ungenießbarste Gericht des Jahres“! Der Preis ist ein Giftpilz, der „Weiße Gift[t]richterling“, den man durch T-Streichen nur ein wenig umbenennt. Alles im World Wide Web, wo sich schon mancher verfangen hat. Warum nun nicht auch die Richter völlig anonym gerichtet? Von denen, die sie sonst zu richten pflegen! Wie heißt es in der Bibel bei Matthäus 7: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet! Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden“. Da bauen die Richter aus Köln goldene Brücken, damit dies wahr wird.

B. Meinungsfreiheit ja, Schutz der Person ja natürlich!

Professoren fragen in der Uni am Ende des Semesters regelmäßig nach der Meinung ihrer Studenten. Mit umfangreichen Fragebögen! Diese Befragungen sind Vollerhebungen, aber schließen Trittbrettfahrer aus. Sie decken Schwachstellen in Lehre und Betreuung auf und tragen dazu bei, diese Lücken auszumerzen. Der Rahmen „Fachbereich/Universität“ ist dabei derselbe, in dem der Professor sich gegenüber seinen Studenten „öffentlich“ macht. Hier, in diesem Rahmen, muss er sich Kritik gefallen lassen! (Leon Neschle 7) Das ist ebenso für den Lehrer in seiner Schule. Doch gilt das auch für weltweit zugängliche Kritik seiner Lehre im Internet? –

Datenschutz herrscht umgekehrt bei den Urteilen über Schüler. Öffentliches Herziehen über die Doofheit einzelner Schüler unter Angabe ihres Namens ist undenkbar. Aber warum nur??? Wenn Schüler das bei ihren Lehrern dürfen und die Meinungsfreiheit schwerer wiegt als der Persönlichkeitsschutz?

Eine Gegeninitiative der Lehrer bei der Beurteilung ihrer Schüler mit „schickdich.de“ müsste also ebenfalls zulässig sein! Warum sollen nur Lehrer zu weltweiten Objekten der Meinungsmache ihrer Schüler werden? Nur weil noch kein Lehrer wegen seiner Ausgrenzung Amok lief?! Das kann es nicht sein! –

Halt!!! Hier liegt der Clou: Freiwillig sind Lehrer und Schüler doch nur so weit „Öffentlichkeit“, wie ihr Schulhof reicht! Ins Internet werden die Lehrer und würden die Schüler unfreiwillig gezerrt! –Das hilft die Grundsatzfrage zu klären:

  • Wenn Politiker oder Neschles Essays beurteilt werden, ist ihr öffentlicher Auftritt der Ausgangspunkt. Da kann sich jeder ein Bild machen, kann das Fremdurteil kontrollieren. Wer immer auch den Neschle verreißt: Ein anderer kann es kontrollieren und für sich anders entscheiden. Es lebe die Meinungsfreiheit!
  • Den Unterricht eines Lehrers könnte man nur beurteilen, hätte man Zugang zu seinem Unterricht. Hat der gemeine Internetnutzer aber nicht! Der Urteilende ist durch ihn nicht kontrollierbar, sein Urteil kann nicht durch ein eigenes flankiert werden. Meinungsfreiheit kann hier beliebig zur Persönlichkeitsschädigung eingesetzt werden. Und das wird sie auch, der Naivität der Richter zum Trotz. Es lebe der Persönlichkeitsschutz!

Und wenn trotzdem allgemeine Meinungsfreiheit „internet-öffentlich“? Darf jeder Pfusch ins Belieben der Seitenmacher gestellt sein? Wo ist die Grenze zur Beleidigung, zum Mobbing, zum Rufmord? „Meinung“ wird auf solchen Seiten doch nicht nur ehrlich geäußert, sondern auch subversiv missbraucht. Und sei es nur, um eine schlechte Note zu rächen, vielleicht sogar für die kleine Schwester oder den Bruder. Ganz nach dem Motto von Rolf Rüssmann: „Wenn wir hier nicht gewinnen können, treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt!“

Neschle hat das nach einer harten Klausur erlebt. Da drohte ein 15-köpfiges Rachekollektiv einem Professor mit öffentlichem Verriss bei „meinprof.de“. Fünfzehn, so viele wie auf „des toten Mannes“ Kiste! Das ist symbolisch. Denn ein solcher Verriss eines Professors der eigenen Uni und des eigenen Fachbereichs ist ein Sockenschuss in den eigenen Strumpfwarenladen. Und der stinkt sogar den Kommilitonen!

Die interne Kritik an der Universität hat gesellschaftlichen Nutzen. Sie kann die Lehre verbessern. Die öffentliche Kritik im Internet nützt nur Spannern und Gaffern, zumal die handwerklichen und statistischen Mängel der simpel gestrickten Seiten wie spickmich.de oder meinprof.de keine seriöse Interpretation überhaupt niemals nicht zulassen (Leon Neschle 7): Wer sich äußert (sind es nur Schüler dieses Lehrers), ob sachfremde Argumente seine Meinung beeinflussten: das wird z.B. nicht geklärt. Meist ist nur ein nicht repräsentativer Teil der Schüler aktiv. Was sind deren Motive? Und selbst ein Verbrecher, der sich durch Straftaten „öffentlich“ macht (Der Staatsanwalt erhebt schließlich auch öffentlich Anklage!), wird öffentlich mit unvollständigem Namen oder Pseudonym genannt. Bei den täglichen „Verbrechen“ der Lehrer soll das anders sein?

C. Der Tor schießt auch ein Eigentor!

Die öffentliche (Negativ-)Kritik an den eigenen Lehrern kann zur Selbstschädigung der Kritiker werden und hat negative externe Effekte auf die Mitschüler: Sie zieht die eigene Ausbildung in den Dreck. Das ist Trick siebzehn mit Selbstüberlistung! Das ist von hinten über die Brust ins eigene Auge geschossen!

Aber, aber: An Grünen-Klee-Schulen, wo man es raus hat, kann man den Schülern vermitteln, ihre Lehrer öffentlich immer nur über den grünen Klee zu loben. Da werden „meinprof“ und „spickmich“ plötzlich zu nützlichen Idiotenplattformen von Imagekampagnen instrumentalisiert. Ja wenn die sich schon so doof anbieten!

Wo funktionieren solche Imagekampagnen? An Schulen, wo der Zusammenhalt ohnehin hoch ist. Wo nicht? An den Klippschulen der sozialen Brennpunkte. Was ist die Folge: Der Image-Spread tut sich weiter auf als er ohnehin schon ist. Die Dreck-zieh-Schulen werden auch dadurch Drecks-Schulen, an die kein guter Lehrer mehr will. Er könnte sich ja eine Image-Infektion holen.

Selbst wenn „spickmich“ nicht das wahre Krankheitsbild zeigt: Es genügt, wenn andere die Diagnose glauben. Sei sie nun Schülerdiarrhö (hohe Durchfallquote) oder Lehrerdekademenz, eine Krankheit zwischen Demenz (Dementia senilis, Altersblödsinn; keine Dementia praecox, Jugendirresein) und Dekadenz, der Entartung der ganz gemeinen Art. Selbstbelastung ist es allemal!

Vor Gericht muss sich allerdings niemand selbst belasten! Haben diese Kölner Richter nicht verstanden, dass sie kurzsichtigen und kurzdenkenden Schülern hiermit ein Mittel zur Selbstschädigung zur Verfügung stellen? Statt Komasaufen jetzt die Lehrerjagd im Internet? Auch die mit der Lizenz zum Selbstbetrug! Und hier ohne Zwangsentzug? –

D. Zerre niemanden gegen seinen Willen in die Öffentlichkeit!

Für Neschle löst sich der Konflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und öffentlichen Meinungsfreiheit so: Wer nicht wissentlich und nicht freiwillig öffentlich sein will, sollte es auch nicht müssen. Soweit jemand freiwillig seine Persönlichkeitsrechte abgibt und sich selbst öffentlich macht – wie Neschle mit diesem Essay –, stellt er sich der „öffentlichen Meinung“ und muss sich öffentliche Urteile gefallen lassen. Soweit das jemand dies allein für den schulischen Raum tut, muss die Kritik daher grundsätzlich im schulischen Raum bleiben. Nur da ist sie auch wirklich hilfreich. Der betroffene Lehrer kann allerdings seine Zustimmung geben, die Meinungen seiner Schüler über ihn darüber hinaus öffentlich werden zu lassen.

Liebe spickmichs und meinprofs in Deutschland. Macht weiter! Doch nicht so, wie heute. Mit Erlaubnis des Betroffenen! Es ist Teil seines Persönlichkeitsrechts, selbst zu bestimmen, „wie öffentlich“ er sein will. Der Unterricht eines Lehrers ist nicht so öffentlich wie dieses Essay. Also kann sich keiner in derselben Öffentlichkeit „weltöffentlich“ sein eigenes Urteil über seine Leistung bilden. Über dieses Essay schon. Deshalb gilt der Grundsatz: Dieses Essay darf internet-öffentlich kritisiert werden. Der Lehrer nur mit seiner Erlaubnis! Das Urteil über ihn wäre unprüfbar durch die einseitig informierten Internetnutzer. Es wäre daher für jede Manipulation frei und kann bei solchen Internet-Seiten auch beliebig manipuliert werden.

Meinungsfreiheit ja, aber auch Persönlichkeitsrechte. Wenn jeder, der halböffentlich den kleinen Finger reicht, befürchten muss, ihm werde künftig öffentlich die Hand abgeschlagen, dann reicht keiner mehr den kleinen Finger. Was die Richter entschieden haben, wird Bestandteil der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Anstellung von Lehrern. Wer möchte da noch Lehrer werden? Nur noch für das Gehalt eines Weltstars und das ist er dann ja auch fast.

Wenn jemand sich vor kleinem Publikum auszieht, gibt das niemanden das Recht, ihn auf dem Marktplatz zu zerren, ihn zu entkleiden und zum allgemeinen Lust- oder Spottobjekt werden zu lassen. Wer sich das gefallen lassen muss, der hat wahrlich Schmerzensgeld verdient! Und klügere Richter, die das verhindern!

Bei Lehrer und bei Lehrerin

langt mancher Schüler mächtig hin,

er gibt es ihnen lang und fett

bei „Spickmichvoll“ im Internet.

Scheinbar geht nur der Lehrer baden,

doch auch der Schüler nimmt hier Schaden!

Kritik, die kann uns manchmal nützen,

niemand sollt’ sich davor ganz schützen.

Hohn und Spott weltweit im Netz,

die bringen nicht mehr als Geschwätz.

Wie wohl der Richter Meinung wär,

zög’ man da über Richter her?

Ist einer frei und einer willig

im Netz, dann ist recht und billig,

ihn öffentlich zu kritisieren.

Jedoch sollt’ g’rad ein Richter spüren:

Wer sich nicht stellt ins Rampenlicht,

bei dem darf’s auch ein and’rer nicht!

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Eine Antwort auf „Neschle-Depeschle 13“

  1. Liebe Fans,

    bei Eurem Engagement, gehen ja all meine Aussagen zum Teufel. Oder gerade nicht! Da hatte ich im Wissenschaftscafe bei einer Stimme gerade mal 5 von 8 Punkten. Und da schaue ich heute noch mal nach: 7,57 von 8 Punkten. Bei 7 Stimmen. Herzlichen Dank für die Ermutigung! Sie macht zwar eine Aussage im Essay falsch, aber die wichtigere umso richtiger: Solche Foren lassen sich gezielt nutzen für Imagekampagnen. Für positive wie negative! In meinem Fall kann sich jeder selbst ein Bild machen und anders entscheiden. Aber was ist bei gezielt verunglimpften Lehrern?

    Da sollte das Gericht doch noch mal überlegen!

    Liebe Grüße

    Euer Neschle

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