Erpressung der dritten Gewalt?
Wer keine Argumente hat, lässt die Muskeln spielen!
Pendlerpauschale vor dem Bundesverfassungsgericht. Unter den Klägern ein Bäcker, der jeden Morgen etwa 70 Kilometer in die eine Richtung fährt, seine Frau etwa 40 Kilometer in die andere. Besser kann man nicht demonstrieren, wie das „Werkstorprinzip“ gegen den Schutz von Ehe und Familie verstößt, weil es beiden Partner zumutet, an den Ort ihrer Arbeit zu ziehen.
Wie antwortet Herr Steinbrück? Nicht mit inhaltlichen Argumenten, sondern mit der prekären Finanzlage des Staates. Und er bringt noch ein Argument: Die gekürzte Pendlerpauschale führe zu einer Verringerung des bürokratischen Aufwands und senke dadurch die Verwaltungskosten des Staates. Zugleich stößt er die Drohung aus, die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale werde er mit einer drastischen Senkung der Arbeitnehmerpauschale beantworten. Da kann Neschle nur staunen! Und zwar in doppelter Hinsicht: „Au … Aufschrei 38“ weiterlesen