Au … Aufschrei 34

Das „Werkstorprinzip“: Arbeit ist Lebensmittelpunkt! – Das „Freiheitsprinzip“: Arbeit ist Lebensmittel. Punkt!

Steinbrück: Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ist teuer und bringt nichts.

Mal vorweg: Die Pendlerpauschale als politisches Problem ist in der politischen Diskussion derzeit völlig überbewertet. Die Politik hat ganz andere Fragen zu bewältigen. Davon lenkt das Gezerre um die Pendlerpauschale nur ab. Umso wichtiger ist, die Diskussion darum schnell zu beenden.

Aber warum wird die Pendlerpauschale hier behandelt? Und das zum wiederholten Mal. – Weil deren Gegner vor dem Hintergrund einer Philosophie argumentieren, die an die Fundamente unserer liberalen und demokratischen Gesellschaft rührt. Hoffen wir für sie, dass sie es selbst nicht gemerkt haben:

Die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale sei teuer und bringe nichts. Das sagte der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Und: Würde man zu der alten Regelung zurückgehen, müsse man die wichtigen Ausgaben für die Schulen und Hochschulen zusammenstreichen. Dann fuhr er in den Urlaub und sagte nichts mehr. –

Dass gerade dadurch Geld für die Hochschulen fehlt, glauben Sie doch selbst nicht, Herr Steinbrück. Bei IKB, West LB, Sachsen LB haben Sie schon Milliarden gezahlt? Fehlt nicht genau dieses Geld für die Hochschulen und die Pendlerpauschale? Mit diesem Geld hätten Sie doch Pendler und Hochschulen gemeinsam zufrieden gestellt! Dieses Geld fehlt, aber dafür zieht man niemanden zur Rechenschaft! Für wesentlich geringere Beträge bei Staatseinahmen dagegen ganz massiv! Gerade wurde das erste Urteil gesprochen: Mehr als 7 Millionen als Strafe obendrauf und zwei Jahre auf Bewährung für 8 Millionen Hinterziehung, die schon zurückgezahlt sind.

Dafür, Herr Steinbrück, nehmen Sie sogar moralisch fragwürdigen Datenklau in Kauf und „erwerben“ Hehlerware, an der ihre Staatsbürger aus gutem Grund kein Eigentum erwerben dürfen.- Was gibt es für Ihre Milliarden „Steuerverschwendung“ bei der IKB und so weiter? Als Strafe für die „Übeltäter“, meine ich.

Und mit Verlaub, Herr Finanzminister: „Teuer“ für den Staat ist in Ihrem Sinne jeder Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage. Mit dem Argument, Herr Steinbrück, kann man auch den Unternehmungen die Abschreibungen verbieten oder den Abzug der Lohnzahlungen. Auch das kostet den Staat etwas und “bringt ihm nichts”.

Das ist aber im Zeichen von Steuergerechtigkeit auch gar nicht die Frage. Und ist es nicht gerade Ihre Partei, die ansonsten das Banner der Gerechtigkeit hochhält. So hoch, dass Sie offenbar selbst nicht drankommen. Bei „Steuergerechtigkeit“ geht es unter anderem darum, die Steuer als Zwangsabgabe nur von der Summe einzuziehen, die der Bürger wirklich verdient hat. Das schließt den Abzug aller arbeitsbedingten Kosten ein. Dazu gehören die Fahrtkosten, sogar deutlich mehr davon als schon die alte Regelung „pauschal“ vorsah. Allerdings nur unter einer Bedingung: Man folgt nicht der „Werkstor-Philosophie“: Die macht es zur Pflicht jedes Menschen, seine Arbeit als Lebensmittelpunkt anzusehen und ihr stets ans Werkstor zu folgen.

Bei Familien mit zwei Berufstätigen würden Sie, Herr Steinbrück, daher „werkstor-philosophisch“ verlangen, dass beide sich trennen, wenn es ein anderes Werkstor ist. Wie schön also, wenn beide Partner zufällig bei derselben Firma arbeiten! Will man das hier also steuerlich subventionieren, was Arbeitgeber eher kritisch sehen?

Solche Subventionsargumente werden auch gegen die Pendlerpauschale vorgebracht: Wir subventionieren doch nicht den Umzug aufs Land, heißt es etwa! Nee? Aber warum subventioniert Ihr „Paarungen“ innerhalb einer Arbeitsstätte? – Überprüft bitte mal Euer Subventionsargument, dann zieht Neschle auch seines zurück.

Kinder würden nach dem „Werktor-Prinzip“ beim Jobwechsel der Eltern automatisch zum Schulwechsel gezwungen, wenn Elternteile ans Werkstor ziehen Die Arbeit ist nach der „Werkstor-Philosophie“ nämlich der absolute Lebensmittelpunkt aller Staatsbürger. Selbst die Kinder müssen sich dem unterwerfen. In der Bibel steht noch, der Mann werde Mutter und Vater verlassen, um seiner Frau anzuhangen. Deutsche Politiker machen daraus mit der „Werkstor-Philosophie“: Der Mann wird seine Familie verlassen, um seiner Arbeit anzuhangen. Und im Zuge der „Gleichverpflichtung“ wird dasselbe natürlich auch von der Frau verlangt.

Dass dies für manche Menschen Realität ist, das ist schlimm genug. Es mit dem „Werkstorprinzip“ aber zum allgemeinen Postulat zu erheben, zeigt im besten Fall Gedankenlosigkeit der Politiker, im schlechteren Fall die Nichtswürdigkeit ihrer moralischen Qualität. Nur damit kann man Arbeit derart in den Mittelpunkt rücken, dass sie allen anderen Belangen des menschlichen Lebens vorgeht.

Ist die Arbeit dagegen nur Lebensmittel (ohne Punkt am Ende) und Familie, Kinder, Verwandtschaft, die eigene emanzipatorische Entwicklung Lebensmittelpunkt, dann sind alle Fahrten zur Arbeitsstätte durch die Arbeit bedingt. Die zugehörigen Aufwendungen müssen zu den abzugsfähigen Aufwendungen gehören. Was immer sich neidverblendete Zeitgenossen an Argumenten für das „Werkstorprinzip“ ausgedacht haben: Es ist nur erklärlich aus einer Geisteshaltung, welche die Bestimmung des Menschen in lebenslanger Arbeitsknechtschaft sieht. –

Doch Herr Steinbrück hat ja ein zweites Argument: Sie „bringt nichts“, die Pendlerpauschale – Wem bringt die Pendlerpauschale nichts, Herr Steinbrück? Und wenn sie nichts bringt, kann sie ja kein Geld kosten! Das Geld ist nicht weg. Das hat nur ein anderer. Ist es für den einen „teuer“, bringt es doch was für jemand anderen.

Natürlich nichts für den, für den es teuer ist. Wenn Sie sagen, es ist teuer und bringt nichts, dann können Sie doch nicht im Ernst meinen, es bringt nichts für das Staatssäckel. Man sagt schließlich auch nicht, die Dose ist leer und es ist auch nichts drin. Wenn sie leer ist, versteht sich das von selbst. Also wenn Ihre teure Spardose leerer wird, dann bringt es natürlich nichts für Sie, aber für andere vielleicht doch etwas!?

Für Pendler nämlich! Aber das interessiert Sie offenbar nicht, Herr Steinbrück! Doch das „Bringt nichts“ mit Blick auf finanziell gestresste Pendler (Aufschrei 32) ist noch weniger als „Peanuts“. Für die wurde ein Vorstand der Deutschen Bank einst mächtig abgestraft. Und Sie sagen noch weniger einfach so dahin?! Als unser Finanzminister! So viel Menschenverachtung im „Bringt nichts“ ist mir zu wenig. Mindestens „Peanuts“ bringt es den Pendlern doch.

Machen wir also sofort Schluss mit der Pendlerpauschale! Es gibt viel, viel wichtigere Probleme zu lösen für die deutsche Politik. Und für die Weltpolitik sowieso!

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5 Antworten auf „Au … Aufschrei 34“

  1. Ich finde gerade weil die Wahl des Wohnortes nach privaten Aspekten stattfindet und der Wohnort Lebensmittelpunkt ist sollen die Fahrtkosten nicht geltend gemacht werden, ganz unabhängig von der Entfernung zur Arbeit.

    Die Besteuerung soll ja nun nach der Leistungfähigkeit stattfinden, welchen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit hat denn die Wahl des Wohnortes oder die Wahl des Verkehrsmittels auf die Leistungsfähigkeit? Sind Radfahrer und Bahnfahrer Leistungsfähiger als Autofahrer? Sind Werkstorschläfer es?
    Die Werbungskosten als die Leistungsfähigkeit schmälerndes Moment sollten möglichst unabhängig bemessen sein von, in der privaten Spähre liegenden- Entscheidungen.
    Folge man ihrem Ansatz, muss eigentlich auch die Frage S Klasse oder Polo relevant werden, wenn private Entscheidungen Einfluss auf die Werbungskosten haben drüfen, dann darf es eigentlich gar keine Pauschale geben sondern nur den vollständigen Abzug aller Fahrtkosten.

  2. Lieber Sascha,

    es soll hier keine Diskussionsplattform werden. Dazu müsste der Neschle anders eingerichtet sein. Dennoch eine kurze Erwiderung im Groben (ohne steuerliche Feinheiten wie „Angemessenheit“ etc.):

    1. Alle Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte verursachen Kosten, von denen der Fiskus auch bei einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von der Bemessungsgrundlage Einkommen nur weniger als die Hälfte trägt. Den Rest trägt der Steuerpflichtige, egal wie hoch diese Kosten sein.

    2. Wenn man in Fahrtkosten Kosten sieht, die zum Zwecke der Einkommenserzielung erforderlich sind, sind sie ebenso abzugsfähig wie Berufskleidung aber anders etwa als Urlaubsfahrten. Wer einen Berufskittel für 29 Euro kauft, kann den ebenso abziehen von seiner Bemessungsgrundlage, wie derjenige, der 49 Euro dafür aufwendet. Letzterer wird sich seinen Kauf trotzdem überlegen, weil er einen höheren Selbstbehalt hat. Aber wir lassen ihm die Wahl(!!!) genau wie dem Zahnarzt, der seine Praxis teurer ausstattet als sein Kollege. Kommt jemand da auf den Gedanken zu sagen, die Steuer „subventioniere“ den teureren Kittel oder aufwendigeren Zahnbohrer?
    Was Sie, mein lieber Sascha, steuerlich definieren wollen, sind zwei Sorten Menschen: die Selbständigen, die heute schon den beruflichen Einsatz von S-Klasse oder Polo ganz nach ihrer Wahl absetzen, und die abhängig Beschäftigten, bei denen Sie dasselbe offenbar „ungeheuerlich“ und ganz und gar unmöglich zu finden scheinen. Schon wegen des – Gott sei Dank! – noch höheren Selbstbehalts wird aber kaum jemand die S-Klasse wählen, so wie bei den Kitteln oder dem Zahnbohrer nicht jeder den teureren wählt.
    Und natürlich gilt: Wer keine oder geringere Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeitsstätte hat, darf auch nur weniger absetzen, der „Werkstorschläfer“ und der „Radfahrer“ etwa. Denn um das gleiche Brutto-Einkommen zu erwerben, müssen sie weniger aufwenden. Was aber ist daran merkwürdig?
    Drei Vertreter, die denselben Umsatz vor Abzug ihrer Fahrtkosten machen, haben steuerlich auch ein anderes Einkommen, wenn der eine alle Kunden fußläufig erreicht, der andere kurze Strecken mit dem Polo fährt und der dritte lange Strecken mit der S-Klasse. Und obwohl (!!!) die Fahrtkosten die Bemessungsgrundlage hier bei allen drei Vertretern kürzen (Warum, lieber Sascha, soll das bei abhängig Beschäftigten eigentlich anders sein???!!!), bleibt dem Fahrer der S-Klasse nach Fahrtkosten deutlich weniger für sein Leben zur Verfügung, weil die Steuer ihm seinen Selbstbehalt lässt aus der Fahrt mit der teuren S-Klasse belässt. Deutlich am besten ist derjenige dran, der all seine Kunden fußläufig erreicht. Er hat weniger Fahrtlasten und nach den Fahrtkosten mehr Geld zu anderer Verfügung.
    Und trotzdem ist es in Deutschland so: Genau derjenige der hier am besten dran ist, freut sich nicht und hält die Klappe. Im Gegenteil: Er zeigt auf den mit der S-Klasse und behauptet, der Fiskus würde die „subventionieren“.

    Doch ganz schlimm wird es, wenn statt Selbständiger Arbeitnehmer betroffen sind. An deren steuerliche Diskriminierung haben wir uns an dieser Stelle schon gewöhnt. Das zeigt mir auch Dein Kommentar und daher stimmt er mich traurig. Man muss hier mittlerweile gegen Bollwerke des Starrsinns anrennen. Interessenpolitik und eine von Flachsinn nur so strotzende Presse haben uns dahin gebracht.

    Liebe Grüße

    Dein Neschle

  3. Hallo,

    eigentlich will ich gar nicht so viel mich selbst kommentieren. Doch ich wurde gefragt, warum ich die These „Arbeit ist Lebensmittel“ (also ohne Punkt am Ende) mit dem „Freiheitsprinzip“ in Verbindung bringe. Ganz einfach:

    1. Jeder muss sich auch frei entscheiden können, ob und welche Arbeitsverträge er abschließt. Tut er das so, dass die Arbeit dabei nicht sein Lebensmittelpunkt ist, kann man grundsätzlich nichts daran aussetzen.

    2. „Arbeit macht frei!“ stand einst über deutschen Konzentrationslagern. Diesen perfiden Unsinn kann man heute hoffentlich niemandem mehr auftischen. Frei macht das unter „1.“ Gesagte.

    Das „Werkstorprinzip“ macht denjenigen zur Richtschnur, der seiner Arbeit immer folgt ohne Rücksicht auf sein privates Umfeld, seine Frau, seine Kinder, seine Verwurzelung in der Gesellschaft. Das macht es familienfeindlich und menschenfeindlich. Eine Gesellschaft, die sich über solche „Prinzipien“ definiert, geht den Weg lebenslanger Arbeitsknechtschaft.

    Aber das hatte ich eigentlich schon gesagt.

    Schönes Wochenende
    Euer Neschle

  4. Letztlich stellt sich generell die Frage ob sich eine Steuer lohnt, oder auch nicht. Ob sich ein Staat, und damit auch das Volk, etwas leisten kann oder nicht, ist schon lange nicht merh die Frage und wird auch schon nicht mehr in Frage gestellt. Ob es die Pendlerpauschale, die Abgeltungssteuer, oder das gesamte Steuergesetz an sich ist, müsste sich der aufgeklärte Bürger fragen. Während der Unternehmer nach Kosten- Nutzen seine Entscheidungen fällt, ist es seinem Vertragspartner, dem Arbeitnehmer verwehrt diese Entscheidung zu fällen.
    Wenn Arbeit – Lebensmittel – ist. Ohne Punkt, müsste die These von Prof. Götz Werner zum Bedingungslosen Grundeinkommen, oder die von Iovalis – vom Jovialen Staat schon längst einen RUN auf die Wahlurnen ausgelöst haben.
    Leider leisten wir uns einen Staat mit einem gewaltigen Verwaltungsapparat und eine Steuer für deren Eintreibung und Einhaltung mehr Kosten aufgewandt werden, als jemals Erträge eingefahren werden können. Eine Gesetzgebung die sich schon nach dem Stand der vorliegenden Informationen schon längst vom Gesetz entfernt hat. Auf der Strecke bleibt neben dem Menschen auch die Humanität, denn die können wir uns schon lange nicht mehr leisten.

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