Au … Aufschrei 58

Steuerfahndungshysterie und die Arroganz der Macht

Früher wollten Kinder Lokführer werden, heute Steuerfahnder

Die Mehrheit der Deutschen befürwortet den Kauf weiterer Steuer-CDs von Datenstehlern oder Datenhehlern. – Neschle nicht (zuletzt in Leon Neschle 77): Denn niemand, und gerade der Staat nicht, darf Straftaten mit der Förderung weiterer Straftaten bekämpfen. Die moralische Grenze dieses Staates wird damit so tief gelegt, dass der Unterschied zu kriminellen Organisationen wie der Mafia schwindet. Vielleicht steckt die auch längst hinter einigen Datenlieferanten und fördert mit den Gewinnen aus dem Datendeal Rauschgift- und Frauenhandel!? – Was würde geschehen, wenn sich das herausstellte? Wer haftet, wer übernimmt Verantwortung?

Die NRW-Landesregierung und das gemeine Volk fragen nicht danach. Für sie ist der CD-Ankauf das effektivste Mittel im Kampf gegen die Steuerunehrlichen. Ihre Frage ist simpel: Lohnt sich die Sache finanziell? Die Rechnung ist einfach: Was kostet die CD, wie viel steuerliches Mehrergebnis bringt sie?

Moralische Vorbehalte: Keine! Genau wie bei den Steuerhinterziehern selbst (!), deren Amoralität man mit der eigenen Amoralität beantwortet. Und was ist Gerechtigkeit dabei wert? Würden für eine CD 100 Mio. Euro verlangt und das Mehrergebnis läge bei 90 Mio., würde man nicht kaufen. Die Steuersünder kämen davon!? So wird Gerechtigkeit, mit Tugend bemäntelt, dem schnöden Mammon geopfert.

Und was die dicken Fische angeht: Die stecken längst in und hinter Firmen und Stiftungen oder haben die Schweiz verlassen. So trifft es auch hier nur die „Kleinen“. Ein Staat aber, der dazu den Pfad der Tugend so weit verlässt, bekommt irgendwann auch die Bürger, die er verdient. Die Politiker hat er offenbar schon. –

Eine ähnlich simple Rechnung wie bei den Steuer-CDs macht man auf, wenn es um den Einsatz von Steuerprüfern und -fahndern geht: Was kostet die/der durchschnittlich, wie viel Mehrergebnis bringt die/der im Jahr? So gesehen bringt jeder alte und, wie vermutet wird, auch jeder neue Prüfer oder Fahnder mehr Zusatzertrag als er den Fiskus und damit auch uns kostet. Was könnten wir also Besseres wünschen als mehr Steuerprüfer und -fahnder?[1]

Wäre dieser Gedanke vom Ertragszuwachs richtig, könnten wir uns vor Wohlstand kaum retten, wenn wir alle Steuerprüfer oder -fahnder wären. Das kann nicht richtig sein, doch wie falsch es ist, zeigt folgende Überlegung:

Durch Steuerprüfung und –fahndung gibt es keine Vermögensmehrung, sondern allein eine Umverteilung von privaten Taschen in den Säckel des Staates. Dadurch wird für die Gesellschaft kein einziger Cent gewonnen, sondern auch noch in die „unproduktiven“ Dienste der Prüfer und Fahnder investiert.

Natürlich rechtfertigen Gleichmäßigkeit und steuerliche Gerechtigkeit diese Investition gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlern! Aber das ist allein der Verteilungsgesichtspunkt. Unter dem Aspekt der gesamtwirtschaftlichen Effizienz müsste gefragt werden, ob das steuerliche Mehrergebnis in den Händen der Politiker mehr und besseres bewirkt als in den Händen der Bürger.

Daran gibt es erhebliche Zweifel, nicht nur in Einzelfällen wie dem Berliner Flughafen, der Griechenland-Hilfe, beim Nürburgringprojekt oder bei defizitären Regionalflughäfen in Hahn und Weeze. Ein Mehr an Staatseinnahmen und die Dienste von ehrgeizigen Steuerprüfern und -fahndern mit den höchsten Mehrergebnissen können unter solchen Vorzeichen sogar nachhaltig schädlich sein, wenn sie die allgemeine Begehrlichkeit der Politiker zu Lasten der Privatwirtschaft erhöhen. –

Missachten wir nun diese Fragen und gehen aus von der heroischen Annahme, ein Mehr an Staatseinnahmen sei immer gut, weil es mit einem Mehr an steuerlicher Gerechtigkeit einhergehe[2]. Die Ausweitung der Tätigkeiten von Fahndern und Prüfern scheint dann geboten. Dabei werden die Steuermehreinnahmen aber immer geringer. Zum einen, weil die lukrativen A-Fälle zuerst bearbeitet werden und am Ende die C-Fälle bleiben, bei denen die Abwicklung mehr kostet als sie einbringt. Zum anderen, weil sich Steuerpflichtige wehren, notfalls durch das Verlassen des Landes. Das sind nicht nur Hinterzieher! Jede Prüfung, jede Fahndung wirkt für einen Betroffenen (Hinterzieher oder nicht!) wie eine individuelle Zusatzsteuer, weil sie Zusatzaufwand nur für ihn verursacht, den der Staat wegen der „Mitwirkungspflicht“ nicht vergütet.

Zum Mehrertrag von Prüfung und Fahndung wird dem gemeinen Volk eine Milchmädchenrechnung präsentiert, eine Schönrechnerei bis zur bewussten Täuschung. Damit will man den Ruf nach mehr Prüfern/Fahndern begründen und scheint das ja auch eindeutig zu können:

1. Schon in den einfachen Zahlen gibt es aber ein Haufen an Fehlern, die alle in eine Richtung wirken: zu wenig Kosten pro Prüfer/Fahnder, zu hohe Mehrergebnisse:

Die Personalkosten für Prüfer/Fahnder sind mit ihrem Bruttogehalt angesetzt. Es fehlen alle Neben-Kosten der Personalverwaltung, vom Personalrat bis hin zur Beihilfestelle. Ein erheblicher Teil der Beamten beschäftigt sich nämlich mit den Beamten selbst und dieser Teil wird größer, wenn es mehr davon gibt. Sachkosten fehlen sogar ganz, also etwa Kosten für Auto, Büromiete und -einrichtung.

Als Mehrergebnis werden alle direkten Mehrzahlungen erfasst. Mehrergebnisse senken aber zum Teil zwangsläufig die Steuereinnahmen der Folgejahre. Das gibt nur einen zinslosen Steuerkredit, den der Staat in den Folgejahren zu tilgen hat.

Mittelbare Wirkungen werden ohnehin übersehen, auch wenn sie finanziell unmittelbar wirksam werden. Es bleibt außer Ansatz, dass der Steuerpflichtige durch Arbeits- und Nervenaufwand für Prüfung und Fahndung oft über Wochen, Monate oder Jahre von steuerpflichtiger Tätigkeit abgehalten wird. Das kürzt den Mehrertrag nicht nur, sondern allein das verwandelt ihn zuweilen schon in einen Minderertrag. Und was ist mit dem „schönen Mehrertrag“, wenn es nachträglich zu einem Steuerprozess kommt, den der Staat verliert (siehe jüngst den Fall Maschmeyer, Fn. 3). Alles nicht als Abzug vom Mehrertrag berücksichtigt. Natürlich auch die Gerichtskosten nicht!

2. Nichtfinanzielle Kollateralschäden werden erst recht ausgeblendet, auch wenn viele davon auf Dauer finanzwirksam werden. Sie müssten das schon stolz präsentierte Mehrergebnis zusätzlich, nachträglich und nachhaltig vermindern.

Was glaubt denn der geneigte Leser, geht dauerhaft psychisch vor in einem Menschen – schuldig oder nicht(!) –, den morgens um fünf die Steuerfahndung aus dem Bett geholt hat. Bei dem sie dann sämtliche Ordner und PCs beschlagnahmt und verkündet, man habe vorher alle Geschäfts- und Privatkonten gesperrt.

Man könnte sagen, das sei als solches noch kein finanzieller Eingriff. Denn sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, bekommt der Betroffene „alles“ zurück. Doch wie soll er seine Geschäfte führen, abgesehen davon, dass er das angesichts seines psychischen Traumas kaum können wird? Was folgt aus dem Vertrauensverlust seiner Kunden? All dies hat am Ende finanzielle Folgen für ihn und negative Ergebnisse für die Staatskasse.

3. Kommen wir zum traurigsten Kapitel. Dem gemeinen Volk wird vorgegaukelt, jeder Euro Mehrergebnis sei vom Fiskus rechtmäßig erworben. Diese Annahme ist schon deshalb falsch, weil unser Staat für Prüfer und Fahnder mittlerweile erhebliche Anreize schafft, selbst unberechtigte Mehrergebnisse einzufahren:

Dass fiskalische Staatsdiener, je mehr, je öfter, Fehler machen, ist in der Öffentlichkeit gar kein Thema. Steuerprozesse, insbesondere die mit negativem Ergebnis für den Fiskus, sprechen da schon eine andere Sprache[3]. Niemand aber redet vom finanziellen Schaden unschuldig Verdächtigter. Die bekommen nämlich in aller Regel nur die Steuern zurück. Auf weiteren Kosten bleiben sie hängen. Da das Verfahren nicht selten Monate oder gar Jahre dauert und Berater oder juristischer Beistand eingeschaltet werden, kommen erhebliche Beträge zusammen. Soweit dabei steuerlicher Abzug erlaubt ist, verbleibt immerhin mindestens die Hälfte als Selbstbehalt.

Verschwiegen wird auch der seelisch-moralische Schaden gerade bei denen, die Opfer falscher Verdächtigungen wurden. „Steuermärtyrer“ sind meist „stille Helden“. Wer die wenigen Berichte aus der Sicht der „Opfer“ liest[4], dem zeigt sich meist kein Bild fairer Behandlung durch Prüfer oder Fahnder.

Vor allem die Steuerfahndung kommt gern überfallartig beim Morgen-„Grauen“. – Muss sie doch, wird man denken! – Kein Fahnder oder Prüfer haftet aber für Herzinfarkt oder seelischen Schaden und die chronische Folgen. Die Krankenkasse zahlt, aber das kürzt ebenfalls nicht das steuerliche Mehrergebnis, obwohl es gesellschaftlichen Schaden anrichtet.

Für Prüfung und Fahndung ist das nur ein Kollateralschaden. Darüber wird hinweggebügelt[5]. Dafür gibt es staatlicherseits selbst bei Unschuldigen keine Entschädigung, meist nicht mal eine Entschuldigung. Dabei heißt es doch in den Prüfungsgrundsätzen der Abgabenordnung (§ 199 Abs. 1):

„Der Außenprüfer hat die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (Besteuerungsgrundlagen), zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen.“ (Hervorhebung Neschle)

Die Landesregierung NRW bezeichnet ihre Prüfer und Fahnder aber nicht deshalb als überdurchschnittlich erfolgreich, weil sie nach dem Grundsatz des Gesetzes besonders viele Fälle fair geklärt haben. Für sie zählt allein das Mehrergebnis, obwohl diese Zielgröße dem gesetzlichen Auftrag der Prüfung zugunsten des Steuerpflichtigen entgegensteht, weil eine solche Prüfung nur zur Minderung des Mehrergebnisses führen kann. Prüfer oder Fahnder verstehen sich mit der Zielgröße „Mehrergebnis“ daher einseitig als „Partei des Fiskus“, für den sie nur zuungunsten der Steuerbürger prüfen (http://www.nrw.de/landesregierung/steuerfahndung-in-nrw-ueberdurchschnittlich-erfolgreich-11362/ ).

Die Landesregierung instrumentalisiert damit den Steuerbeamten gegen das Gesetz als canis fiscalis, als Jagdhund des Fiskus, mit einer kaum zu überbietenden Arroganz der Macht. Das Mehrergebnis und nicht steuerliche Gerechtigkeit ist Existenzberechtigung und zugleich einziges Ziel dieses canis fiscalis. Für Prüfer oder Fahnder heißt das: Gesetz hin oder her, Hauptsache mein Mehrergebnis stimmt! Mit diesem Ziel vor Augen wird der „begründete Verdacht“ durch das „unbegründete Vorurteil“ ersetzt: Dass es ein Mehrergebnis geben muss, steht damit schon bei Beginn der Prüfung/Fahndung fest. Nur die Höhe muss noch bestimmt werden.

Unter diesen Vorzeichen wird selbst ein Steuerehrlicher keine Prüfung oder Fahndung ohne Mehrzahlung überstehen. Gerade er wird aber nicht klagen. Man sieht sich ja öfter. Also nicken ehrliche Steueropfer unfaire Behandlung häufig ab, zumal sie erfahren haben, wie die Staatsmacht mit ihnen umgehen kann, und wissen, dass Steuerprozesse zuweilen fünf und mehr Jahre brauchen[6]. Daher dürfte die Dunkelziffer hier sogar erheblich über der von sexuellem Missbrauch liegen.

Vor Jahren haben Finanzämter das Mehrergebnis als Beurteilungsgrundlage ihrer Prüfer und Fahnder noch strikt geleugnet, weil dies gegen den Gesetzesauftrag wirkt und bei ehrgeizigen Beamten überzogene Steueransprüche fördert. Das Gesetz wurde nicht geändert und doch schreibt der NRW-Finanzminister diese Kennzahl nun offen auf seine Homepage (http://www.nrw.de/landesregierung/steuerfahndung-in-nrw-ueberdurchschnittlich-erfolgreich-11362/). So als wären alle steuerpflichtigen Bürger natürliche Feinde, besonders aber diejenigen, die durch umfassende wirtschaftliche Tätigkeit Arbeitsplätze schaffen und so erst zum Prüfungsobjekt werden.

Gilt also der Unparteilichkeit einfordernde gesetzliche Auftrag für seine Beamten nicht? Wer ist der Staat, wenn nicht wir Bürger? Wir aber haben Recht auf faire und gerechte Behandlung. Das schließt die vorurteilsfreie Prüfung zugunsten des Bürgers ein. Dies allein, und nicht das Mehrergebnis, darf Maßstab des fiskalischen Handelns in einem demokratischen Rechtstaat sein. Das schreibt das Gesetz der Steuerverwaltung aus gutem Grund vor. Warum kann das dem NRW-Finanzminister egal sein?

Doch was kann man an Moral erwarten? Er fördert ja Datendiebstahl und Datenhehlerei in der Schweiz und künftig vielleicht bei uns. – Zahlt der Finanzminister aus unseren Steuergeldern eigentlich brutto? Hoffentlich versteuern die Datendealer dann ihren Gewinn! Oder gibt gar keine CD-Käufe mehr? Alles erlogen, nur um eine Drohkulisse aufzubauen (http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerfahndung/streit-um-vorgehen-gegen-steuerhinterzieher-schweizer-tun-steuer-cd-kauf-als-drohkulisse-ab_aid_798534.html).


[1] Die deutsche Schizophrenie dabei: Alle wettern gegen Beamte und deren Pensionen, aber bei Steuerprüfung und -fahndung kann man nicht genug davon kriegen. Der hierzulande fast automatische Ruf nach dem Staat hindert den Dummdeutschen nicht daran, Beamte gleichzeitig auszumobben, sie als untätig zu beschimpfen und ihnen trotz geringer(er) Bezahlung ihre Pension streitig zu machen. Sogar für diesen „Scheißjob“, bei dem sie sich mit dem befassen müssen, was andere abführen.

[2] Gewinn an Gerechtigkeit durch mehr Steuerprüfer und -fahnder? Das ist beim Zustand unseres Steuerrechts zweifelhaft. Denn nur auf Basis dieses Rechts können Prüfer und Fahnder arbeiten. Wie aber kann materielle Gerechtigkeit geschaffen werden auf einer Grundlage, die ihren Gerechtigkeitsanspruch zwar aus demokratischen Beschlüssen herleitet, deren materielle Ausgestaltung aber kaum „gerecht“ genannt werden kann. So machte etwa eine einzige Aktie eine Steuerersparnis von 1,5 Milliarden Euro, weil sie aus dem steuerpflichtigen Kauf von Porsche durch VW eine steuerfreie „Umstrukturierung“ machte. Vgl. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vw-uebernimmt-porsche-steuerfrei-gesetzesluecke-im-wert-von-milliarden-1.1402443.

Der generelle Nachweis solch fragwürdiger Besteuerungsregeln (etwa im Bereich der „geldwerten Vorteile“) erforderte mehrere Bücher. Nicht etwa weil dieser Nachweis so schwierig ist, sondern weil es so viele Fälle gibt. Doch im Steuerrecht stört die Nicht-Betroffenen die Ungerechtigkeit meist herzlich wenig. Die andern hat es eben erwischt in der Steuerlotterie, deren Regeln sich so schnell ändern, dass einige mit ihren Anpassungen schlicht nicht hinterherkommen. Sie sind die Steuerdummen und zahlen „Dummensteuern“ (Gerd Rose). Vgl. dazu etwa (eher was für Spezialisten): Andreas Wagener, Dummensteuern und die (Un-)Möglichkeit ihrer Vermeidung. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik Bd. 221/1 (2001), S. 87 -101.

[3] Vgl. dazu etwa jüngst den Fall Maschmeyer – Land Niedersachsen: http://regionales.t-online.de/maschmeyer-erhaelt-schadenersatz-vom-land-niedersachsen/id_58955648/index.

[4] Vor allem Frank Wehrheim, Michael Gösele: „Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde“ ist in dieser Hinsicht enttäuschend. Hier werden eher „Heldenstücke der Steuerfahndung“ präsentiert. Die „Opferperspektive“ fehlt. Doch genau die brauchte man, um die Mehrergebnisse auch gesellschaftspolitisch zu werten.

[5] Neschle hörte jedoch auch schon von einem Steuerprüfer, der selbst als körperliches und psychisches Wrack endete, weil er sich das zu Herzen nahm.

[6] Was die Zielsetzung Mehrergebnis aus dem ehrgeizigen Prüfer machen kann, zeigt folgendes reales (!) Beispiel: Bei einer Prüfung fiel auf, dass zwei Tankquittungen fehlten. An der Kasse vergessen? Kreditkartenabrechnung und Kontobeleg sollten diese ersetzen. Nicht so für den Prüfer. Der verstieg sich zu der Behauptung, man könne sich beide Male an der Tankstelle für 60 oder 70 Euro Schokolade gekauft haben. – Sich dagegen wehren und auf weitere Schikanen warten? Einen langjährigen Prozess anstrengen und die Quittungen aus den Archiven der Tankstellen hervorzaubern? – Macht keiner! – Eben! Und deshalb kommen solche Fälle unter dem Ziel Mehrergebnis auch vor.

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Eine Antwort auf „Au … Aufschrei 58“

  1. Liebe LeserInnen! Kleines Beispiel als Ergänzung von Fußnote 3: http://wirtschaft.t-online.de/schweiz-steuer-dieb-festgenommen/id_59035428/index.
    Hero schrieb: am 27. August 2012 um 11:41:47
    (18) (0) Steuerhinterziehung
    Ich wurde vom Finanzamt bei einer Betriebsprüfung der Steuerhinterziehung beschuldigt. Dies ging bis zur Androhung der Zwangsvollstreckung. Nach 4 Monaten Streit habe ich mich beim Chef des Finanzamtes 4 Stunden vor die Tür gesetzt bis es ihm zuviel wurde und er meine Einwände angeschaut hat. „Da hat unsere junger Betriebsprüfer wohl brutto und netto verwechselt, wir werden das berichtigen“. Eine Entschudigung für den Ärger? Fehlanzeige! So schnell wird man Steuerhinterzieher…
    Euer Neschle

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