Leon Neschle 77 (14. Woche 2012)

Steuern und Besteuern[1] – oder:
Schweizer Drecksäcke und deutsche Sauberleute?

Keine Unmoral rechtfertigt eine weitere Unmoral! Alles andere ist Taliban. (Neschle)

Das eben ist der Fluch der bösen Tat, das sie fortzeugend Böses muss gebären. (Friedrich v. Schiller)

Seit Jahrzehnten ist es eine Binsenwahrheit: Die Schweiz gewährt deutschen Steuersündern Unterschlupf auf anonymen Nummernkonten und verschanzt sich dabei hinter dem Bankgeheimnis. Das ist nicht gut, das ist moralisch fragwürdig.

Seit Jahrzehnten hätten deutsche Regierungen auf zwischenstaatlicher Ebene dagegen vorgehen können und sie wären sich internationaler Unterstützung sicher gewesen. Notfalls hätten sie sogar zu Sanktionen greifen können, etwa zu Kapitalverkehrsbeschränkungen, um die Schweiz an den Verhandlungstisch zu zwingen, also dorthin, wo Internationales Recht gemacht wird.

Deutschland braucht ein Steuerabkommen dringender als die Schweiz. Ohne dieses Abkommen sind schon Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. So wie es derzeit aussieht, werden es aber gerade die deutschen Sauberleute verkacken und wir müssen den dadurch verursachten Verlust von Steuereinnahmen ver-Kraft-en?

A. Deutsches Steuerinteresse und die höhere Moral als Begründung für Straftaten auf Schweizer Boden

Alle deutschen Regierungen hätten ein Steuerabkommen abschließen können, von Rot-Grün hätte man das sogar erwarten müssen. Doch auch die selbsternannten Sauberleute der Nation haben alle Gelegenheiten dazu verstreichen lassen. Statt die Schweiz als souveränen Rechtstaat zu akzeptieren, der zugegeben eine fragwürdige „Finanzasylpolitik“ betreibt, haben sie diese insgesamt zum „Schurkenstaat“ erklärt.

Gegenüber einem solchen „Schurkenstaat“ haben deutsche Politiker das internationale Recht nun in die eigene Hand genommen. Nach dem Vorbild der USA im Umgang mit „Schurkenstaaten“ und getreu dem Hölleneid „Lex est quod facimus“ (Gesetz ist, was wir tun!) haben sie der Schweiz ihre eigenen Gesetze aufgezwungen. Sie haben Unmoralisches getan, gerechtfertigt allein durch das deutsche „Steuer-Interesse“ und den selbstgebastelten Anspruch einer „höheren Moral“. Das ist letztlich dieselbe Denkweise, wie sie islamistische Terroristen zur Rechtfertigung ihrer Anschläge benutzen.

Nach dem Grundsatz „Der Zweck heiligt alle Mittel!“ haben sie die Souveränität der Schweiz mit Füßen getreten, innerhalb der Schweiz zu Datendiebstahl und Datenhehlerei angestiftet und diese Straftaten finanziell unterstützt. Jetzt sind sie empört, weil die Schweiz diese Verfehlungen beim Namen nennt und (viel zu spät) Haftbefehle erlässt: gegen die Falschen, drei Steuerfahnder aus NRW, die nur ausführende Organe ihrer Regierung sind.

Vielleicht sind unsere Politiker nun über die nächste Folge verwundert, dass die Regelung des Steuerstreits am Verhandlungstisch und deren Anerkennung im Schweizer Volksentscheid erheblich schwerer wird und Deutschland und seine Staatsbürger in der Schweiz immer mehr Anfeindungen ausgesetzt sind. Denn schließlich rechtfertigt Deutschland den Datendiebstahl und jeder deutsche Staatsbürger könnte ein Datendieb sein, so wie zeitweilig jeder Pole in Deutschland ein Autodieb. ;-))

Doch von dieser Einschätzung der Schweizer sind die deutschen Politiker meilenweit entfernt. Würde aber ein Schweizer in Deutschland gestohlene Bankdaten kaufen: Er würde garantiert im Knast landen. Welche überlegene Moral oder welche höhere Gerechtigkeit erlaubt es also, derartige Straftaten auf dem Boden der Schweiz zu verüben: Der Moralanspruch eines durch und durch gerechten Steuersystems?

Steinbrück drohte für diesen Moralanspruch sogar mit dem Einsatz der Kavallerie. Wie einst mit Gott für Volk und Vaterland?! Auch wenn das nur eine reines Machtgetöse ist: Neschle sagt dazu wie einst Trapattoni: „Was erlaube Steinbrück?“

B. Das deutsche Steuerrecht als moralische Instanz?

Gewiss, das deutsche Steuerrecht ist von allen Bürgern zu respektieren! Das liegt unabhängig von seinem Inhalt in seiner Herkunft in einem demokratischen Gesetzgebungsverfahren und dessen allgemein anerkannten bzw. anzuerkennenden Regeln. Daher besteht der Steueranspruch des deutschen Staates auch fort gegenüber Steuerflüchtlingen, die in der Schweiz „fiskalisches Asyl“ suchen. Steuerhinterziehung ist unzweifelhaft eine Straftat, die sich gegen die Solidargemeinschaft richtet.

Aber was hat das deutsche Steuerrecht mit inhaltlicher Gerechtigkeit oder gar mit Moral zu tun? Da ist die Begünstigung von Hotels bei der Mehrwertsteuer, die man in zahllosen Pressekampagnen als schweren Sündenfall der FDP vorgestellt bekam, einer der mit Abstand geringsten Fälle, wenn er angesichts der internationalen Hotelbesteuerung überhaupt einer ist. Das deutsche Steuerrecht ist durch und durch von Gerechtigkeitsbrüchen durchsetzt. Ein Beispiel nur:

Warum wird derjenige, der 1 Prozent der Anteile an einer Unternehmung besitzt, anders behandelt als der, der 0,99 Prozent der Anteile hat, und das, egal wie groß die Unternehmung ist? a. Warum gibt es zweierlei steuerliche Behandlungen für den gleichen Sachverhalt (gerecht?)? b. Warum liegt die Grenze hier bei einem Prozent (willkürlich!)? c. Warum gibt es ohne Bezug auf die Größe so riesige Unterschiede in der Steuerwirkung (beliebig und willkürlich!)?

Zudem gibt es erhebliche Verböserungen durch nachträgliche Steuerrechtsänderungen oder Benachteiligungen durch zu geringe Pauschalen, etwa 30 statt notwendiger 74 Cent bei der „Pendlerpauschale“, bei der es jetzt hoffentlich auch der Letzte verstanden hat, dass das „Werkstorprinzip“ inhaltlich und moralisch fragwürdig ist und es sich bei der Pendlerpauschale eben nicht um eine „Subvention“ handelt.[2]

Neschle allein könnte hunderte Beispiele nennen, wo wirtschaftlich gleiche Sachverhalte ungleich besteuert werden, von gezielt herbeigeführten Subventionen ganz abgesehen. Man könnte sich da z.B. fragen, warum gerade derjenige Solarförderung erhält, der sich ein Solardach überhaupt leisten kann. Das ist eine indirekte Steuervergünstigung für Reiche. Aber im Dienste des „Grünen an sich“ geht derzeit alles!

Alle steuerlichen Ungerechtigkeiten rechtfertigen freilich nicht, gegen die ungerechten Regelungen zu verstoßen. Denn sie sind Ergebnis einer demokratischen Entscheidung und lassen sich allein über diesen Weg abändern. Aber deutsche Steuerrechtsnormen eignen sich auch nicht, um aus ihnen moralische Ansprüche herzuleiten. Viel schlimmer noch: Das Verhalten deutscher Steuerbehörden verstößt selbst gegen die deutschen Steuergesetze. Peinlicherweise ist das derselbe Vorwurf, den genau diese Steuerbehörden den deutschen Steuerhinterziehern machen.

C. „Lex est quod facimus“ in der deutschen Steuerverwaltung

Neschle kommt viel rum. Unternehmer reden mit ihm auch über Steuerprüfungen und –fahndungen, über die sie sonst aus Furcht vor Schikanen der Steuerbehörden Stillschweigen bewahren. Fast nie gelingt deren Nachweis, denn die Dinge finden für die Betroffenen im Verborgenen statt. Würde etwa aufgrund dieses Beitrags bei Neschle eine Steuerprüfung durchgeführt, würde er den wahren Grund nie erfahren und nicht dagegen vorgehen können.

Eine Ausnahme war der Fall eines Anwalts (http://www.stb-web.de/news/article.php/id/4996.), der nach Neschles Erfahrungen aber nur die Spitze eines riesigen Eisbergs gezielter und noch viel mehr von den Leitungen geduldeter Schikanen deutscher Steuerbehörden ist. Bei dem Anwalt wurde eine Steuerprüfung angeordnet, weil er einen Mitarbeiter des Finanzamts wegen Mobbings vertrat, und da hatte er auch einen Verbündeten im Finanzamt sicher:

1. Steuerprüfer fühlten sich hierzulande offen allein als „Anwälte“ des Fiskus. Obwohl das Gesetz ihnen vorschreibt, auch zugunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen, kommt das bei ihnen so gut wie nie vor. Unterstützt werden sie in dieser gezielt gesetzwidrigen Fehlorientierung durch finanzamtsinterne Bewertungen nach ihrem steuerlichen Mehrergebnis.

Begründet wird dieser offene Gesetzesbruch der Steuerverwaltung damit, dass ja schon der Steuerberater für den Mandanten tätig ist. Doch so können Steuerprüfer den Steuerpflichtigen nicht mehr vor schlechten Beratern schützen und das ist viel häufiger nötig, als man zu glauben wagt. Dieser Schutz war offenbar auch die Absicht des Gesetzgebers. Eine sehr gute übrigens! Aber nach allem, was Neschle aus Unternehmerkreisen über Steuerprüfungen hört, kommt es so gut wie nie vor, dass Sachverhalte auch nur ansatzweise zugunsten des Steuerpflichtigen geprüft werden.

2. Steuerfahndungen können sich als ungerechtfertigt erweisen. Dann erhält der Steuerpflichtige zwar die vorab vereinnahmten Steuerbeträge zurück. Die Steuerfahndung sorgt aber für Kollateralschäden, indem sie etwa den Betrieb nach Belieben für Wochen lahmlegt, ohne dass Lohnzahlungen gestoppt oder Vertragsstrafen vermieden werden können. Auf diesen Kollateralschäden bleibt der Betroffene sitzen, selbst wenn sich herausstellt, dass er zu Unrecht in den Fokus der Fahnder gekommen ist. Seine „Mitwirkungspflicht“ im Besteuerungsverfahren macht’s möglich, dass er alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten selbst zu tragen hat. Und selbst die Kosten einer ungerechtfertigten Steuerfahndung zählen dazu.

Das Einzige, was am Ende für den Anspruch gegenüber der Schweiz bleibt, ist das (berechtigte) fiskalische Interesse des deutschen Staates, aber in keinem Fall so etwas wie eine höhere (Steuer-)Moral.

D. Steuerhinterzieher und deutsche Politik: Beide handeln nach demselben Grundsatz

Wer so viele Hausaufgaben zu erledigen hat wie die deutschen Finanzpolitiker und die deutsche Finanzverwaltung, der kann sich seine spitzen Moralfinger sogar an der steuerlich lasterhaften Schweiz verbrennen.

Der auch bei uns strafbare Datendiebstahl lässt sich daher versuchsweise zwar mit einem staatlichen Interesse Deutschlands begründen, aber keinesfalls mit einer höheren Moral. Natürlich aber rechtfertigt das staatliche Interesse Deutschlands an seinen Steuerforderungen Verhandlungen mit der Schweiz. Aber entschuldigt das auch die Begünstigung von Straftaten auf dem Boden der Schweiz?

Die Mehrheit der Deutschen sagt dazu leider schon aus Neidprinzip „Ja“! Denn der „Selbst-Moralische“ vergisst allzu gern die Überprüfung der eigenen Moral und er sieht eher den Splitter im Auge des anderen als den Balken vor seinem eigenen.

Neschle aber sagt strikt „Nein!“ Keine Unmoral rechtfertigt eine weitere Unmoral! Alles andere ist Taliban.

Der deutsche Staat hat ein Recht auf die hinterzogenen Steuermilliarden, aber die Schweiz ist ein souveräner Staat. Die meisten dort wissen, dass sich das von Deutschland jahrzehntelang stillschweigend geduldete „Finanzasyl“ dem Ende zuneigt. Denn Unrecht kann nie Recht werden, selbst wenn es jahrzehntelang unangetastete Gewohnheit war.

Was Neschle wirklich erschüttert ist aber die hohe Zahl deutscher Politiker, Bürger und Gerichte, die als Antwort darauf Straftaten wie Datendiebstahl in der Schweiz und die Förderung der Datenhehlerei für gerechtfertigt halten. Im Grunde ist dieses Verhalten nicht anders als das derjenigen, die man hier treffen will: die Steuerhinterzieher.

Auch Steuerhinterzieher begehen ihre Straftaten meist mit der Behauptung, das deutsche Steuerrecht und daraus abgeleitete Handlungen der Steuerverwaltung seien zutiefst ungerecht. Diese Behauptung ist sogar richtig! Sie taugt aber ebenso wenig als Begründung für ihre Steuerhinterziehung wie sich das Verhalten der Schweiz und ihrer Banken als Begründung für unverfrorenen Datendiebstahl und Begünstigung von Datenhehlerei durch deutsche Politiker eignet.

Die richtigen Wege sind im Fall der Steuerhinterzieher der Weg über Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung, im zweiten Fall der Finanzbehörden der über internationale (Steuer-)Verhandlungen mit der Schweiz. Und genau diesen Weg wird man sich mit der staatlichen Rechtfertigung von Straftaten in der Schweiz mehr und verbauen. Am Ende wird man dann sogar als armer Moralapostel scheitern, weil die deutschen Steuermilliarden in der Schweiz bleiben.

Lex est quod facimus

Datenklau und Hehlerei,

der Deutsche findet nichts dabei,

wenn er das tut bei Schweizer Banken,

denn diesen hat er zu verdanken,

dass sie gewähren viel zu viel

Geldsündern das Finanzasyl.

Denn was man dort zusammenrafft,

fehlt hier der ganzen Bürgerschaft,

Der Hinterzieher freilich denkt,

bevor er hier sein Geld herschenkt

auf Basis ungerechter Regeln,

wird er die Sache selbst auskegeln.

Weitab vom Parlamentsgeschwätz

macht er sich selber sein Gesetz

und führt damit ganz nebenbei

Gerechtigkeit für sich herbei.

So denken auch auf großer Bühne

vor allem SPD und Grüne.

Statt mit der Schweiz sich zu vertragen,

gehen sie dort Banken an den Kragen,

sie fördern Datenhehlerei

und finden Böses nicht dabei.

Denn nur der Schweizer, der ist schlecht,

sie aber sind ganz klar im Recht.

Wenn wir nun auf’s Ergebnis schauen,

wir kaum noch unsren Augen trauen.

Bei Steuerflüchtling, deutschem Staat

da keimt dieselbe böse Saat.

Das Recht nehm ich in meine Hand,

denn dass ich Recht hab, ist bekannt.

Zumindest mir, an meinem Wesen

da könnt‘ die ganze Welt genesen.

Selbstgerechtigkeit, wie’s ihr gebührt,

hier wie da zur Straftat führt.

Nicht anders macht’s der Islamist,

der auch sehr selbstmoralisch ist.

Mit Unmoral Moral zu schaffen,

das wissen längst sogar die Affen,

ist so, als würde man beim Putzen

den Boden zusätzlich verschmutzen.


[1] Neschle hat schon eine lange Geschichte bei diesem Thema. Siehe auch Aufschrei 2, 23, 24, 25, 27, 46, 52; Leon Neschle 15, 49, 63, 67; Neschle Depeschle 11, 15.

[2] Die These, der Mensch müsse stets ans Werkstor ziehen und seine Fahrten zur Arbeit seien daher keine Werbungskosten, übersieht dreierlei: 1. die Ungleichbehandlung mit Selbständigen; 2. die Notwendigkeit von Familien, sich bei Mehrfachbeschäftigung auch Mehrfachwohnsitze zuzulegen und 3. vor allem die Unmenschlichkeit dieser Forderung, die voraussetzt, der Mensch lebe allein, um zu arbeiten. Er müsse daher seiner Arbeit stets und unabhängig von seiner familiären Einbindung von Werkstor zu Werkstor hinterherziehen. Folgt man dagegen der humanen Sicht, dann arbeitet der Mensch, um zu leben. Dann aber haben die Familie und deren gemeinsamer Wohnort absoluten Vorrang. Die Fahrt von dort zum Werkstor gehört dann zu einem arbeitsbedingten Umstand, der entsprechende Werbungskosten auslöst. Und zwar in voller Höhe und nicht in einer viel zu niedrig angesetzten Pendlerpauschale, wie sie das deutsche Steuerrecht den Arbeitnehmern zumutet.

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2 Antworten auf „Leon Neschle 77 (14. Woche 2012)“

  1. Mich hat jemand darauf aufmerksam gemacht, sonst hätte ich es nicht geglaubt. Das Land NRW misst die Qualität seiner Steuerverwaltung offen an deren Mehrergebnis (http://www.nrw.de/landesregierung/steuerfahndung-in-nrw-ueberdurchschnittlich-erfolgreich-11362/). Sonstige Qualitätsmerkmale gibt es nicht, wie etwa: die faire Behandlung der Steuerpflichtigen; das strikt gesetzmäßige Vorgehen der Beamten; die Zahl der Einsprüche und Rechtsmittel; die Zahl der Steuerpflichtigen, die dieses Land auf immer und ewig verlassen; die Zahl der Steuerpflichtigen, die Rechtsmittel unterlassen, weil sie zu alt oder zu krank sind und ewig und drei Tage auf die Urteile warten müssten, denn deren Geld hat der Fiskus ja schon; die Zahl derjenigen, die nach Auftritten der Steuerfahndung schwer krank, insbesondere depressiv werden; die Zahl der Fälle, die sich bei Gericht im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellen und beim Steuerpflichtigen dennoch schwere Schäden hinterlassen.

    Na dann mal frohe Ostern in NRW

    wünscht

    Euer Neschle

    P.S.: Machen wir bei diesen schönen Mehrgebnissen doch alle Deutschen zu Steuerfahndern(!) und schenken die Steuereinnahmen den Griechen und den Banken!
    Denn gerade die sinnvolle Verwendung der Steuereinnahmen erfüllt ja auch die gesamte Steuerverwaltung mit Sinn. Oder? Ein Hoch auf diese Politik und deren Maßstäbe!

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