Leon Neschle 10 (17. Woche 2007)

Gleicher Lohn für ungleiche Arbeit? Oder: Was die Bibel lehrt.

In such examples … as ‘equal pay for equal work’, even one of the stars in the subjectivist firmament, Professor Hayek, lost his way. (James McGill Buchanan)

Gerecht ist vor allem eines: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das ist den meisten von uns klar. Nur wenn uns das klar ist, ist uns gerade nicht klar, wie eine Marktwirtschaft funktioniert und was deren tragendes Gerechtigkeitsprinzip ist. Man kann nicht die Marktwirtschaft akzeptieren und gleichzeitig gleichen Lohn für gleiche Arbeit einfordern. Das macht uns erstaunlicherweise die Bibel klar:

A. Geh der Gerechtigkeit aus dem Weg! Sie ist blind.

Jetzt wird’s fromm! Du meine Güte! Soll man hier auch noch Bibeltexte lesen? Gemach, gemach! Trotz orientalischer Ausschweifungen bringt es die Bibel manchmal auf den Punkt. Vor allem in Gleichnissen. Eines davon zeigt ganz unerwartet, wie Marktwirtschaft funktioniert und warum viele Leute damit Verständnisprobleme haben. Jedenfalls wenn Neschle die Bibel in seiner vulgären laizistischen Deutung für sich vereinnahmt:

Haben wir Mut. Tun wir etwas, was heute beinahe ungewöhnlich ist. Lesen wir im Evangelium des Matthäus 20, 1 –15. In der Einheitsübersetzung natürlich, dass keine sich benachteiligt fühlt:

1Denn mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Gutsbesitzer, der früh am Morgen sein Haus verließ, um Arbeiter für seinen Weinberg anzuwerben. 2Er einigte sich mit den Arbeitern auf einen Denar für den Tag und schickte sie in seinen Weinberg. 3Um die dritte Stunde ging er wieder auf den Markt und sah andere dastehen, die keine Arbeit hatten. 4Er sagte zu ihnen: Geht auch ihr in meinen Weinberg! Ich werde Euch geben, was recht ist. 5Und sie gingen. Um die sechste und um die neunte Stunde ging der Gutsherr wieder auf den Markt und machte es ebenso. 6Als er um die elfte Stunde noch einmal hinging, traf er wieder einige, die dort herumstanden. Er sagte zu ihnen: Was steht ihr hier den ganzen Tag untätig herum? 7Sie antworteten: Niemand hat uns angeworben. Da sagte er zu ihnen: Geht auch ihr in meinen Weinberg!

8Als es nun Abend geworden war, sagte der Besitzer des Weinbergs zu seinem Verwalter: Ruf die Arbeiter und zahl ihnen den Lohn aus, angefangen bei den letzten, bis hin zu den ersten. 9Da kamen die Männer, die er um die elfte Stunde angeworben hatte, und jeder erhielt einen Denar. 10Als dann die ersten an der Reihe waren, glaubten sie mehr zu bekommen. Aber auch sie erhielten nur einen Denar.

11Da begannen sie über den Gutsherrn zu murren 12und sagten: Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, und du hast sie uns gleichgestellt; wir aber haben den ganzen Tag über die Last der Arbeit und die Hitze ertragen. 13Da erwiderte er einem von ihnen: Mein Freund, Dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? 14Nimm dein Geld und geh! Ich will dem letzten ebensoviel geben wie dir. 15Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder bist Du neidisch, weil ich (zu den anderen) gütig bin?

Schockierend der Verstoß gegen den für viele Menschen unumstößlichen Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“! Selbst Friedrich von Hayek, der gewaltige Vor- und Nach-Denker der Marktwirtschaft, hatte einst Gleichen Lohn für gleiche Arbeit! gefordert. Stattdessen hier „Gleicher Lohn für ungleiche Arbeit“ und damit auch „Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Doch wie viel Bestand hat die Forderung Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Hat die Bibel mehr von Marktwirtschaft verstanden als von Hayek? In diesem Punkt ja!

Ich gehe doch auch nicht morgen zu meiner Bank und fordere aus Gerechtigkeitsgründen gleiche Zinsen für gleiches Geld. Leider habe ich meinen Hypothekenvertrag für fünf Jahre abgeschlossen. Die Zinsen sind gesunken. Andere zahlen weniger. Das will ich jetzt auch! Oder was mache ich, wenn die Bank bei gestiegenen Zinsen auf den Vertrag trillern möchte und nun höhere Zinsen verlangt. Ich pfeife darauf und zeige ihr den Vogel!

Über Gleiche Zinsen für gleiches Geld versteht man vielleicht besser, warum das mit dem gleichen Geld für gleiche Arbeit eine Schnapsidee ist in einer Marktwirtschaft. Weil es Verträge gibt mit Laufzeiten und weil beide Vertragspartner sich daran halten müssen, egal wie sich die ökonomischen Verhältnisse ändern.

Nur wenn man auf Vertragstreue pfeifen oder die ökonomischen Verhältnisse ein für allemal zementieren will, kann man die Forderung Gleicher Lohn für gleiche Arbeit verwirklichen. Keiner will jedoch auf Vertragtreue und wirtschaftliche Entwicklung verzichten. Dennoch befürworten viele die Forderung von Hayeks; bei einer spontanen Testfrage sogar mehr als die Hälfte meiner Studenten. Wie sieht das erst in der Gesamtgesellschaft aus? Gäbe es noch Marktwirtschaft, wenn wir wirklich gleichen Lohn für gleiche Arbeit hätten? Gäbe es noch Vertrauen und eine wirtschaftliche Entwicklung, wenn es kein Vertrauen mehr in Verträge gäbe? –

Drei marktwirtschaftliche Grundsätze sind in obigem Bibeltext zu entdecken:

1. Erkenne die Ergebnisse eines freiwilligen Austausches an! Du hast diesen Verträgen zugestimmt. Wie andere Verträge ausgehen, ist nicht Deine Sache, sondern die anderer Vertragsparteien.

2. Erkenne die Freiheit im Umgang mit dem Privateigentum anderer Menschen an! Nur so kannst Du auch recht sicher sein, dass sie nicht Dir in die Verwendung Deines Eigentums hereinreden. Freiheit kann man nicht haben, wenn man sie anderen nicht gibt!

3. Neid oder Missgunst sind keine beachtenswerten Motive!

Der Kern dieses Gleichnisses beschreibt den grundständigen Konflikt der Marktwirtschaft. Den zwischen der Anerkennung des freien und freiwilligen Tausches und der Anerkennung der Tausch-Ergebnisse. Zwischen der Akzeptanz des Verfahrens und seiner Resultate. Zwischen Verfahrens- und Ergebnisgerechtigkeit.

B. Gerechtigkeit ist nicht nur eine Frage des Ergebnisses.

Eine Unterscheidung zwischen einer verfahrensbezogenen kommutativen (ausgleichenden) Gerechtigkeit und einer ergebnisbezogenen distributiven (austeilenden) Gerechtigkeit geht zurück auf die Nikomachische Ethik des Aristoteles. Deren merkwürdige Diktion zeugt davon, dass manche Übersetzer meinen, Altertümliches in altertümlicher Sprache schildern zu müssen. Dem Verständnis für den Inhalt ist das nur bedingt zuträglich. Dennoch wage ich keine Textveränderung. Ich bin halt Deutscher und Wissenschaftler. Daher gilt: Lieber genau falsch als ungefähr richtig! Hier die entscheidende Stelle aus Buch 5, Kapitel 5:

„Von der partikulären Gerechtigkeit aber und den ihr entsprechenden Rechten ist eine Art die, die sich bezieht auf die Zuerteilung von Ehre oder Geld oder anderen Gütern, die unter die Staatsangehörigen zur Verteilung gelangen können [distributive Gerechtigkeit] …; eine andere ist die, die den Verkehr der Einzelnen untereinander regelt. Die letztere hat zwei Teile. Es gibt nämlich einen freiwilligen Verkehr [kommutative Gerechtigkeit] und einen unfreiwilligen [kompensatorische Gerechtigkeit].“

Die heute von vielen Politikern eingeforderte soziale Gerechtigkeit ist distributive Gerechtigkeit, zumindest ein Teil davon. Aristoteles erkennt das zentrale Problem dieser distributiven Gerechtigkeit. Sie beruhe auf einem subjektiven Urteil über die Würdigkeit (Buch 5, Kapitel 6):

„Vielmehr kommen Zank und Streit eben daher, dass entweder Gleiche nicht Gleiches oder Nicht-Gleiche Gleiches bekommen und genießen. Das ergibt sich auch aus dem Moment der Würdigkeit. Denn darin, dass eine gewisse Würdigkeit das Richtmaß der distributiven Gerechtigkeit sein müsse, stimmt man allgemein überein, nur versteht nicht jedermann unter Würdigkeit dasselbe, … .“

Hier benennt Aristoteles das Kernproblem jeder Variante der distributiven oder sozialen Gerechtigkeit. Da jeder etwas anderes darunter versteht oder verstehen will, fordert diese Form der Gerechtigkeit eine Festlegung, die sicher nicht von allen geteilt wird. Sie unterwirft damit Andersdenkende Zwängen. Aristoteles verlangt bei dieser distributiven Gerechtigkeit allerdings noch eine proportionale Zuteilung gemäß dem gewählten Würdigkeitsmaßstab, also eine strikt lineare Funktion ohne Sockelbetrag.

Hieraus kann man aber nicht auf einen einzigen proportionalen Steuersatz schließen. Die Gesamtbeziehung zum Staat soll sich proportional zu einem Würdigkeitsmaß verhalten. Darin sind alle Sach- und Geldleistungen des Staates an den Staatsbürger einbegriffen und alles was der Staatsbürger für den Staat leisten muss. Selbst das Ausfüllen der Steuererklärung oder der Umgang mit Steuerprüfern.

Nicht so klar ist das Verständnis kommutativer Gerechtigkeit bei freiwilligen Geschäften. Doch eins ist deutlich: Erleidet einer Schaden aus einem unfreiwilligen Geschäft, muss er gestellt werden, wie er ohne das Geschäft gestellt gewesen wäre. Sein Verlust muss kompensiert werden durch den Gewinner (Buch 5, Kapitel 7):

„So ist denn dieses Recht eine Mitte zwischen einem nicht auf freiem Willen beruhenden Gewinn und Verlust, also dies, dass man vor wie nach das Gleiche hat.“

Thomas von Aquin knüpft in der Summa Theologica (quaestio 61 – 66) an Aristoteles an und verlangt unter der Überschrift Kann Raub geschehen ohne Sünde?, dass sich der Staat bei der Besteuerung an Regeln der austeilenden (distributiven) Gerechtigkeit hält. Diese Form der Gerechtigkeit betrifft das Verhältnis zwischen rechtlich übergeordnetem Staat und seinen Bürgern. Daneben unterscheidet er bei Gleichgestellten die ausgleichende (kommutative) Gerechtigkeit für freiwillige Handlungen und die korrektive (kompensatorische) Gerechtigkeit für unfreiwillige Handlungen.

Man könnte jedoch einen anderen Schnitt legen, der am Ergebnisbezug des Gerechtigkeitsideals festmacht: Distributive und die kompensatorische Gerechtigkeit sind endzustandsorientiert. Der Unterschied besteht im angestrebten Endzustand. Während kompensatorische Gerechtigkeit den Zustand vor einer unfreiwilligen Handlung wiederherstellen will, geht es bei der distributiven Gerechtigkeit um eine Veränderung des Zustands, um eine Zuteilung nach einem wie immer gearteten Würdigkeitsmaß.

Kommutative Gerechtigkeit unterscheidet sich von diesen Gerechtigkeitsformen, weil sie allein auf das gerechte Verfahren abstellt. So wie der Herr im Weinberg im Gleichnis bei Matthäus. Da ist jedes Ergebnis gerecht, das unter als gerecht anerkannten Verfahrensregeln zustande kommt.

C. Marktwirtschaft und Demokratie: Spiele nach ‚gerechten’ Regeln.

Die Anerkennung aller Ergebnisse gerechter Verfahren ist nicht nur das Kennzeichen der Marktwirtschaft, sondern auch das der Demokratie. Man kann hier im Unterschied zu Endzustandsgerechtigkeit von Verfahrensgerechtigkeit sprechen:

1. Das bedeutet für die Marktwirtschaft: Ein im freiwilligen Vertrag zustande gekommenes Ergebnis ist von den Vertragsparteien zu akzeptieren. Es ist auch vom Staat zu billigen! Allerdings nur, wenn von dem Vertrag keine unfreiwilligen Belastungen auf Dritte übergehen. Das wäre ein Fall für die kompensatorische Gerechtigkeit.

Warum also hier die soziale Gerechtigkeit draufsetzen und unter Verweis darauf die Ergebnisse korrigieren? Müsste man dann nicht behaupten die Ergebnisse freiwilligen Marktaustausches führten zu sozialer Ungerechtigkeit, selbst wenn man die Regeln des Tausches als gerecht akzeptiert hat?

Bei Anerkennung marktwirtschaftlicher Verträge ist Umverteilung anders zu begründen: als Vorbedingung der Chancengleichheit oder als ethisch moralische Verpflichtung und gesellschaftlicher (=sozialer) Konsens, jedem ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, falls er nicht mitspielen kann. Aber Umverteilung kann nicht begründet werden als Korrektur eines sozial ungerechten Ergebnisses des freiwilligen marktwirtschaftlichen Tausches. Wäre dies der Fall, müsste man an den ungerechten Regeln des Tausches arbeiten und diese ändern.

Jeder freiwillige Vertrag erhöht (beim Informationsstand der Parteien) zum Vertragszeitpunkt den Wohlstand. Denn wer würde einen Vertrag freiwillig zu seinem Nachteil abschließen? Die Maßstäbe setzen die Vertragsparteien selbst. Dazu bedarf es keines externen Würdigkeitsmaßstabes wie bei der distributiven Gerechtigkeit, sondern allein der persönlichen Ziele und Willenserklärungen. Die Freiheit der Vertragspartner und die vereinbarten Ergebnisse werden anerkannt. Im Vordergrund steht die Effizienz, die Verteilung ergibt sich als Folge.

Probleme bereiten hierbei:

a. die Feststellung, ob und wann es sich um einen „freiwilligen“ Vertrag handelt,

b. die beabsichtigte Schädigung von Dritten, die für diese unfreiwillig ist (z.B. durch Kartellverträge),

c. die unbeabsichtigte Schädigung von Dritten (z.B. durch Umweltprobleme als Vertragsfolgen), die „Windfall-Losses“ mit sich bringt.

d. die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Begünstigung von Dritten, die dort zu „Windfall-Profits“ führt.

Im Fall d. sind zwar die Effizienzfolgen akzeptiert, denn sie bringen die Wirtschaft auf Trab, nicht immer aber die Verteilungsfolgen. Eine Umverteilung hat allerdings wiederum Effizienzfolgen. Anders als beim Kuchen-Backen beeinflusst Um-Verteilung die Größe des „Kuchens“. Denn wir haben es mit permanenten Prozessen zu tun.

Bei b. und c. gibt es negative externe Effekte, bei denen sowohl Effizienzfolgen als auch Verteilungsfolgen nicht akzeptiert werden, selbst wenn freiwillige Verträge zugrunde lagen.

2. Angewendet auf die Demokratie bedeutet diese Gerechtigkeitsphilosophie: Alle nach als „gerecht“ anerkannten Entscheidungsregeln zustande gekommenen Ergebnisse sind unabhängig vom Endzustand als „gerecht“ zu akzeptieren. Demokratie und Marktwirtschaft entsprechen sich im verfahrensorientierten Gerechtigkeitsverständnis und beide unterscheiden sich von den Formen endzustandsorientierter Gerechtigkeit, die eines Vor-Urteils über das Ergebnis und die Würdigkeit bedürfen.

Bei der „Distributiven Gerechtigkeit“ ist Würdigkeitsmaß meist nicht die „Leistung“, sondern ein irgendwie festgelegtes Bedürfnis. Doch auch die kommutative Gerechtigkeit sollte man nicht mit „Leistungsgerechtigkeit“ gleichsetzen: Der Markt schafft keine „leistungsgerechten“ Ergebnisse. Das Konzept der „Leistungsgerechtigkeit“ ist ebenso endzustandsorientiert wie das Konzept der „Bedarfsgerechtigkeit“. Nach der kommutativen Gerechtigkeit sind dagegen auch Ergebnisse als gerecht zu akzeptieren, die in erster Linie auf glücklichen Umständen und nicht auf besonderen Leistungen beruhen. Es kommt allein darauf an, dass die Regeln für einen fairen Austausch eingehalten werden[1]. Auf jedes quantitative Gerechtigkeitskriterium für Marktergebnisse wird verzichtet. Das ist bei der Leistungsgerechtigkeit ganz anders.

Innerhalb der Verfahrensregeln von Marktwirtschaft und Demokratie sind Kunde und Wähler souverän. Daher zeugt es auch von einem Missverständnis dieses Systems, wenn Manager behaupten, man habe der Konkurrenz Marktanteile abgejagt, oder wenn Politiker sagen, man habe der Konkurrenzpartei Wählerstimmen abgenommen. Oder, was noch häufiger ist, Journalisten so darüber berichten, weil sie gerne den Politiker oder Manager sehen, der seine Wähler und Kunden im Griff hat. Hier gilt für beide aber eher die Leideform als die Tatform.

Denn es ist nicht der Manager, sondern der Kunde, welcher der Konkurrenz souverän den Auftrag wegnimmt oder gar nicht erst gibt. Es ist der Wähler, der seine Stimme souverän der einen Partei wegnimmt und sie der anderen gibt. Erst wenn man gedanklich hier angelangt ist, hat man sich von den letzten Spuren totalitären Denkens befreit und hat verstanden, was diese Systeme auszeichnet: nämlich die Freiheit des Kunden und die Freiheit des Wählers und deren Souveränität bei der Entscheidung. Meine freie Entscheidung ist jetzt, dieses Elaborat zu beenden.

Wenn Du frei Lohn vereinbart hast,

passiert es, dass es Dir nicht passt,

dass einer der viel weniger tut,

bezahlt wird dann genau so gut.

Doch ob er gibt dieselben Taler,

ist einzig Sache vom Bezahler!

Na, ja! Oder?

Mal ausnahmsweise eine Alternative:

Wenn Leute mal nach fairen Regeln

gemeinsam ’nen Vertrag auskegeln,

dann ist es des Vertrages Sinn,

dass jeder zieht daraus Gewinn.

Und fällt der Blick aufs Resultat,

ist stets Gerechtigkeit gewahrt.


[1] Gerade flattert Neschles Frühstückzeitung herein. Auf der Titelseite der Rheinischen Post am 27. März 2007: „Gehalt der Top-Manager stieg um 16,9 Prozent“. Ist auch das als „gerecht“ zu akzeptieren? – Nein! Schon lange nicht mehr! Marktwirtschaft und unternehmerische Verantwortung sind auf dem so genannten „Markt“ für Top-Manager ausgehebelt. Es ist ein großes Gehalts-Kartell ohne Zugriff des Kartellamtes. Managementfehler, die Hunderte und Tausende Arbeitnehmer ihre Jobs kosten, haben kaum Folgen für diejenigen, die diese Fehler verursachen. ‚Verantwortung’ zählt hier ebenso wenig wie in der Politik. Sie heißt nur so!

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