Zu lässig bei der Zulassung?
Limbo beim Preisbindungsverbot. Die Latte liegt zu hoch.
Der für Härte und Mut bekannte Mehdorn unter den Hartmuten musste sich jüngst der Rüge eines Gerichts stellen. Das Arbeitsgericht Nürnberg bezeichnete die Strategie der Deutschen Bahn AG als „willkürlich und rechtsmissbräuchlich“. Die hatte nämlich quer durch das Bundesgebiet verschiedene Gerichte angerufen, um die Streikaktivitäten der GDL vom Gewaltmonopol des Staates unterbinden zu lassen.
Warum das „willkürlich“ gewesen sein soll, lässt Neschle dahingestellt. Die Richter können sich offenbar nicht vorstellen, dass das Management auch ohne Internetbeurteilung von Richtern und Gerichten (Depeschle 13) weiß, in welchen Fragen, welches Gericht angegangen wird. Also „willkürlich“?
Ob ein Recht vor Gericht überhaupt „missbraucht“ werden kann, sei ebenfalls dahingestellt. Entweder ist es ein Recht, dann kann man es ge-brauchen, oder es ist keines, dann kann man es weder ge- noch missbrauchen. Meint ein Richter, es sei zwar Recht, sollte aber eigentlich keines sein, kann er dessen Wahrnehmung nicht als „Missbrauch“ bezeichnen, sondern muss den Gesetzgeber aufrufen, dieses Gesetz zu ändern, egal wie schief Juristen darüber denken. – Doch das wollte Neschle gar nicht erzählen. Er wollte von der Zulassung berichten: von der Tageszulassung.
Da taucht Neschle neulich an seiner Zulassungsstelle auf, nachdem der Hauptverkehr des Morgens dort bewältigt ist. Er zieht eine Nummer in der leeren Wartehalle. Wunderbar! Eine Person ist noch vor ihm. Das verspricht zügige Abwicklung. Doch dann wartet er zwei Stunden.
Der erste Grund ist die Mittagszeit, in der nur drei der sechs Plätze der „durchgehend geöffneten“ Zulassungsstelle besetzt sind. Der zweite Grund sind Nacharbeiten vom Morgen, zu denen immer neue Leute mit Schildern und Papieren auftauchen, die sich selbstverständlich und ohne zu fragen nicht hinten anstellen. Die drei Damen der Zulassungsstelle ermuntern sie sogar dazu. Der dritte Grund: Zwei der drei Damen sind allein mit Tageszulassungen von Auto-Händlern beschäftigt.
Neschle erfährt die Zahl 13 von der einen, weil sie die laut von sich gibt, wohl um sich bei den beiden Wartenden auf diese Weise zu entschuldigen. Die andere arbeitet an ihren Tageszulassungen still vor sich hin. Sie macht ihren Job und muss ja keinem erzählen, was sie da tut. Also erfährt Neschle es nur durch die Bemerkung ihrer Kollegin: „Morgen müssen ja auch Deine wieder abgemeldet werden. Da bin ich im Urlaub. Kannst Du auch meine übernehmen?“
Apropos „übernehmen“! Beide Sachbearbeiterinnen scheinen sich an ihren Tageszulassungen hoffnungslos übernommen zu haben. Denn es dauert und dauert für oder besser: gegen Neschle, und die dritte Kollegin fühlt sich nur für den „Reklamationsverkehr“ zuständig.
„Tageszulassungen“ bestimmen offenbar den täglichen Ablauf an Zulassungsstellen. An einem Tag angemeldet, am nächsten abgemeldet. Warum so kurz ist klar: Steuer, Versicherung? Aber warum überhaupt? Warum der tägliche Wahnsinn an unseren Zulassungsstellen? Sind diese Einrichtungen für diese Zwecke da? Oder liegt hier ein „Missbrauch“ vor? Eher sogar als bei Mehdorn, dem hartmutigen?!
Neschle hat es eingangs betont: Entweder ist es ein Recht, dann wird es ge-braucht, oder es ist keines, dann kann es nicht ge- und damit auch nicht missbraucht werden. Neschle musste es mit seinem Wartehintern feststellen: Es ist ein Recht! Leider!
Aber sollte es ein Recht sein? Um hier laut „Nein!“ zu sagen, braucht Neschle gar nicht pro domo zu reden; denn warten muss er nun nicht mehr: Tageszulassungen sind überflüssig wie ein Kropf. Sie dienen fast allein dazu, überhöhte Preise für Neuwagen formal aufrecht zu erhalten. Aber ist das ein Grund, der den Schutz durch unser Rechtssystem verdient?
Die Tageszulassung gibt dem Händler ein Alibi, neuwertige Fahrzeuge mit einem gehörigen Rabatt zu verticken. So wird der Händler die von Produzenten aufgedrückten „Mindestabnahmen“ los oder kann sich deren Mengenrabatte sichern.
Die Produzenten geben dazu ihren stillen Segen. Sie müssen für den Absatzerfolg ihre Mondpreise nicht allgemein senken und es gibt das Bonbon, dass sie dadurch ihre Zulassungsstatistik und ihre Pannenstatistik „schönen“ können.
Ärgerlich ist allerdings die uneinheitliche Wertung von Tageszulassungen: Der Steuergesetzgeber missachtet sie einfach. Für ihn ist nur der hohe Listenpreis maßgeblich und für den BGH gilt ein solches Fahrzeug trotz Tageszulassung als „Neuwagen“. Die meisten Versicherungen verweigern dagegen Neuwagenrabatte für diese Fahrzeuge. Auf diese Weise halten sie sich zwar an die Vorgaben des Zulassungsrechts, werden aber dadurch dem materiellen Sachverhalt nicht gerecht. – So viel zur „Einheit unseres Rechtsystems“. –
Neschles Meinung: Tageszulassungen sind schlicht zu verbieten. Der gesellschaftliche Schaden steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Sie sind (fast allein) ein Instrument zur Umgehung der verbotenen Preisbindung. Obwohl die Preisvorstellung der Produzenten damit unterlaufen wird, ist „Tageszulassung“ zugleich das Instrument die Preisvorgaben der Produzenten zu stützen. (Die allermeisten) Tageszulassungen sind das Symptom einer Bindung an Mondpreise, die es gar nicht geben dürfte. Der Staat drückt beide Augen zu, wenn sich die Automobilwirtschaft dazu seiner Einrichtungen bedient. Und am schlimmsten: Er lässt Neschle dafür zwei Stunden warten. Kein Wunder, dass der sich da seine subversiven Gedanken macht: Eine staatliche Zulassungsstelle segnet doch nicht das Unterlaufen des Preisbindungsverbots ab! Oder doch?
Neschle erinnert die Tageszulassung an einen Trick, dessen sich manche Unternehmungen bei Bestechungen bedienen. Sie verfassen ihre Verträge so, dass der Bestochene sich seine Vermittlungs- und Beraterhonorare vor Gericht leicht einklagen kann. Hat das Gericht wie erwartet zu dessen Gunsten entschieden, soll noch mal jemand daherkommen und behaupten, es läge Bestechung vor! Ein Richter segnet doch keine Bestechung ab! Nee, nee! Er verurteilt deswegen! – Und in Afrika ist Muttertag!
So bedient man sich des Rechtssystems bei Bestechung! Nur gläubige Siemensianer lassen sich davon bedienen. – Da überlegt sogar Neschle, ob es ihn nicht doch geben kann: den Rechtsmissbrauch.
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Hallo!
Neschle hat ihn gesehen, in einer amerikanischen Mall in Miami, Fla. Den C-Klasse Mercedes mit Drei-Liter-Motor (den es aber in Deutschland so nicht gibt). Fast mit Vollausstattung, für 38.000 Dollar!!! Das sind derzeit bestenfalls 28.000 Euro.
Das Auto wird zwar in Alabama gebaut, aber für ein vergleichbares (der Vergleich wird durch den anderen Motor etc. erschwert) Auto zahlt man hier eher das Dreifache als das Doppelte. Und das liegt nicht allein an der Mehrwertsteuer.
So gesehen ist die Tageszulassung nur „another brick in the wall“! Doch wir sollten uns schon Gedanken darüber machen, ob wir nicht allgemeine(!) Einrichtungen in unserer Gesellschaft beseitigen, die eindeutig und einzig dem Interesse einer bestimmten Gruppe genügen.
Glückauf
LN