Noch etwas für Rechenkünstler: Wie Geld im Cyberspace verschwindet!
Jetzt lässt der Hütchenspieler Neschle mal einen Euro verschwinden:
Drei Freunde wollten sich gemeinsam ein gebrauchtes Rad kaufen. Jeder steuerte dazu 10 Euro bei. Schnell fanden sie beim Fahrradhändler ein geeignetes Rad für genau 30 Euro. Kaum waren sie damit aus der Tür, lief ihnen jedoch der Auszubildende hinterher: „Der Chef lässt sich entschuldigen, Euer Rad kostet nur 25 Euro.“
Er drückte einem der drei fünf Euromünzen in die Hand, die sein Chef ihm gegeben hatte. „Moment mal“, sagte der, „fünf durch drei das geht doch sowieso nicht. Bitte behalte zwei Euro als Trinkgeld für Eure Ehrlichkeit und Mühe!“ Der Auszubildende bedankte sich und ging mit den zwei Euro zurück.
„Jetzt hat jeder von uns nur neun Euro bezahlt, weil wir einen zurückbekommen haben“, sagte einer und die anderen stimmten zu.
„Dann haben wir ja insgesamt nur dreimal neun, also 27 Euro bezahlt“, stellte der zweite fest.
„Aber das verstehe ich nicht“, sagte der dritte. „Wir haben 27 Euro bezahlt und zwei dem Auszubildenden gegeben: Das sind doch insgesamt nur 29 Euro!“
„Du hast recht“, staunten die beiden anderen. „Wo ist der dreißigste Euro?“
PDF-Datei
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FALSCHE Abrechnung:
Ausgegeben: EUR 27
+ Trinkgeld: EUR 2
______
Summe: EUR 29
RICHTIGE Abrechnung:
Ausgegeben: EUR 27
+ Wechselgeld: EUR 3
_______
Summe: EUR 30
Die 2 Euro Trinkgeld sind in den bezahlten 27 Euro enthalten. Wie kann ein so elementarer Fehler in der Buchhaltung fast 3 Jahre überstehen?
In der Buchfürung der öffentlichen Hände würden die 2 Euro Trinkgeld vermutlich als Investition abgerechnet, und dann in der Bilanz als ein Heiligenschein im Wert von 2 Euro erscheinen.