Vom Esser, Mit-Esser und Pickel!
We hate those faults most in others which we are guilty of ourselves. (William Shenstone)
Da haben wir noch einen Ladenhüter aus 2006. Die Hitze des Gemüts ist hier raus und kühler Verstand scheint möglich. Diese Sache verdient es, nach den einseitigen Diskussionen von damals noch einmal kühl kommentiert zu werden. Natürlich gegen den Strom der deutschen Presse und gegen die vereinigte Volksmeinung und die krass kochende Volksseele!
A. Was Vermögen(de) verbrechen und was Verbrechen vermögen!
Der Mannesmann-Prozess fand 2006 endlich ein Ende. Ein fader Geschmack blieb zurück bei diesem Ende und bei den meisten. Bei Neschle erklärt sich die Fadheit jedoch anders als bei vielen seiner Volksgenossen:
„Hinter jedem großen Vermögen steckt ein Verbrechen“[1], sagte ein Professor noch Anfang 2007 im Radio über die Beteiligten im Mannesmann-Prozess. Er war Geisteswissenschaftler. Einer, der ein Feld beackert, auf dem deutsche Lehrer wachsen. Von seiner kärglichen Geistesnahrung lebt wiederum unser lehrender Nachwuchs. So vererbt sich gedanklicher Trübsinn (it is as clear as mud) über Generationen, wenn Pisa und Bologna da nicht gentechnologisch eingreifen.
Nun mag der Generalverdacht „Große Vermögen lassen sich nie ehrlich erwerben, sondern nur mit Straftaten“ auch für die Unfähigkeit des akademischen Kommentators sprechen, eigens und selbst auf ehrliche Weise ein solches Vermögen zu erwerben. Die mangelnde Vorstellungskraft des Nicht-Ökonomen leistet den Rest.
Für den Ökonomen ist dagegen klar: Freiwilliger Marktaustausch kann in einer entsprechenden Rahmenrechtsordnung nur zum beiderseitigen Vorteil gelingen. Daran ist nichts von Verbrechen oder räuberischer Erpressung. Nicht einmal etwas von Ausbeutung. Viel Geld wird für gute Ideen und deren Umsetzung gezahlt. Ideen, die anders sind als die Ideen der anderen, und für gute Ideen, die man früher hat als die anderen. Aber immer nur, falls man sie wirtschaftlich umsetzt; „umsetzt“ in des Wortes doppelter Bedeutung. Da ist es das einzige „Verbrechen“, besser, schneller und/oder kundenfreundlicher zu sein als die Wettbewerber. Und wo ist das Verbrechen derjenigen, die Vermögen erben oder einfach nur im Lotto gewinnen?
Hinter jedem Geisteswissenschaftler steckt anscheinend genau so häufig ein ökonomischer Idiot, wie hinter jedem großen Vermögen ein Verbrechen: Weil niemand fähiger ist als ein deutscher Professor der Geisteswissenschaften, müssen diejenigen Falschspieler sein, die es zu mehr Vermögen bringen als er selbst. Was der nicht kann, das kann nämlich auch kein anderer. Doch der Mensch ist bekanntlich zu allem fähig, der zu nichts fähig ist. Auch dazu, mit einem Generalverdacht alle Vermögenden in seine (un)geistige Untersuchungshaft zu nehmen und ihre Familie oder Firma in Sippenhaft[2].
Eine verbrecherische Bereicherung habe es natürlich auch im Fall Mannesmann gegeben. Bereichert seien Esser und Mit-Esser Funk zu Lasten der Mobil-Funkgesellschaft. Dazu beigetragen hätten Ackermann und Zwickel. Daher seien auch alle zu verurteilen.
Das posaunte die deutsche Presse so und fast unisono aus. Aufgekocht in diesem Flausenfluidum meinte eine Leserbriefschreiberin in der Rheinischen Post vom 7.12.2006 (S. C 5) in mentaler Erweiterung auf den Schiedsrichterskandal der Bundesliga: „In welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich, wo potenzielle Straftäter wie Ackermann, Esser, Hoyzer und Co. straffrei ausgehen.“ (Das Fette mit Unterstrich ist von Neschle, weil es ihm da ganz fett kommt!)
Daran erinnerte sich Neschle als Lucy, seine kluge Hündin, neulich intensiv an einer Bauminsel schnupperte, gestört von einer völlig erbosten Frau. Die klopfte ans Fenster und kam wütend auf die Straße: „Es ist eine Sauerei“, schrie sie, „dass Ihr Hund hier alles vollkackt.“ Nun hatte sich Lucy bereits auf dem Randstreifen einer Landstraße intensiv ihren großen Geschäften gewidmet und nichts getan, außer mit ihrer feinen Nase die „Hundezeitung“ zu lesen. Nicht einmal ihr Bein hatte sie gehoben. Doch auch das meinte die rasende Frau gesehen zu haben. Denn für sie war jeder Hund ein „potenzieller Straftäter“ und das reichte ihr für eine Verurteilung. Lucy ist aber eine Dame. Und eine Hundedame hebt nicht das Bein. Sie setzt sich auch, wenn sie sich ihren kleineren Geschäften hingibt.
Als auch dieses Argument nichts nützte, fragte Neschle die wütende Furie, ob er selbst ein Mörder sei, weil er ein Küchenmesser zu Hause habe? Oder ihr Mann, der sich gerade zur Unterstützung seiner furiosen Gattin in den Türrahmen drückte, ein Vergewaltiger, weil er zweifellos die Möglichkeit dazu bei sich trage?[3] Das erst ließ sie verstummen! Unwirsch und immer noch maulend zog sie sich zurück mit der quälenden Sicherheit, dass trotz ihres selbstlosen Einsatzes wieder einmal ein „potenzieller Straftäter“ in diesem Land unbehelligt davongekommen war.
Dabei führt Neschle für den Fall eines unvorhergesehenen Unglücks stets eine Plastiktüte mit sich. Er ärgert sich ebenso über rücksichtslose Hundebesitzer, die Drecksgeschäfte durch ihre Köter so platzieren, dass sich andere ungewollt das Wohnzimmer mit der klebrigen Hunde-Duftmarke vernebeln. Auch über Raucher, die ihre Kippen ins Ambiente schnippen. Da reichen schon wenige solcher „Misthunde“, um eine allgemeine Gegen-Stimmung zu erzeugen. Denn ist es Volkssport geworden, alle in „Sippenhaft“ zu nehmen, den Hundebesitzer und den Raucher für alle anderen Hundebesitzer und Raucher. Sogar den Mann für alle Männer! Überall sieht man den Tatbestand der „Gefährdungshaftung“ erfüllt.
Ja, ja so wird gedacht! Volkes Meinung will offenbar schon „potenzielle Straftäter“ bestraft wissen. Wenn sie etwas mehr und anderes tun als alle anderen, sind sie sogar besonders verdächtig. Weil dies den deutschen Richtern glücklicherweise zu weit geht, bestraft nun das Volk selbst die „potenziellen Straftäter“. Wie bei Hoyzers Schiedsrichterkollegen Jürgen Jansen, der nun nicht mehr Bundesliga, sondern Kreisliga pfeift. Sein Vergehen: Er kam irgendwie und unberechtigt in den Verdacht, Spiele manipuliert zu haben. Und ein „potenzieller Straftäter“ könnte er ja sein. Dafür genügten ein paar „Vermutungen“ in der Presse und dies reichte der völkischen Lynchjustiz offenbar aus. Das Volk hatte das Urteil gesprochen und sogar Jansens Kinder dafür in Sippenhaft genommen. Sie wurden auf der Straße belästigt und angespuckt (In derselben Rheinischen Post vom 7.12.2006, S. D2).
Jansen hatte „Glück“: Bereits vorgerichtlich stellte sich seine Unschuld heraus. Seine Unschuld schützte ihn aber nicht vor den fast gleichen Folgen wie beim wirklichen Übeltäter. Hoyzer darf gar nicht mehr pfeifen, Jansen pfeift nun Kreisklasse, was man sogar als das härtere Los empfinden kann. Der unschuldige Jansen erhält auch keinerlei Entschädigung für seine Nachteile: den psychischen Stress, die gesundheitlichen Folgen und die finanziellen Einbußen.
Der bloße und unhaltbare Verdacht allein hat im Grunde dieselben Folgen wie die erwiesene Straftat. So wie beim Moderator Andreas Türk, der zwar gerichtlich vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, aber wie seine Homepage mittlerweile selbst ein schwarzes Loch ist, das kein Licht mehr aussendet. Es reicht hierzulande offenbar, einen harten Verdacht auszusprechen, um eine Karriere zu zerstören, sei der Verdacht nun berechtigt oder nicht. Es könnte ja trotzdem was dran sein, denn ein „potenzieller“ Straftäter wäre er ja.
Sein Verdächtiger ist da allerdings näher an der Straftat dran als er selbst: an der Verleumdung oder der üblen Nachrede. Doch diese Täter gehen immer leer aus!
Im Mannesmann Fall ist nur eines anders als bei Jansen: Da hat der Prozess die Unschuld der Beteiligten (noch) nicht erwiesen. Doch auch die Schuld nicht!!! Trotzdem ist das Volkes Meinung und daher agiert die genauso wie bei erwiesener Schuld. Alle sechs (!) am 7.12.2006 von der Rheinischen Post abgedruckten Leserbriefe (S. C5) gehen ganz selbstverständlich von der Schuld von Esser und Co. Aus. Das war ja auch der generelle Tenor der Gazetten. Schuldspruch via Gazette! Die Plakative als erste Staatsgewalt ersetzt die Judikative? Nein! Danke!
In einem Rechtsstaat ist ein Mensch nämlich – verdammt noch mal – unschuldig bis zum gerichtlichen Beweis des Gegenteils! Und auch Vermögenden steht dieser Rechtsgrundsatz zu! Da kriegt Neschle Mitesser und Pickel bei einem solchen Mangel an rechtsstaatlichem Bewusstsein.
B. Vom Freikaufen-Können und Freikaufen-Müssen!
Die „schuldigen Straftäter“ Esser und sein Mit-Esser funky Funk von Mannesmann Mobil-Funk, der Ackermann und der Zwickel haben sich mit der Zahlung saftiger Beträge gegen die Einstellung ihrer Gerichtsverfahren „freigekauft“! Das ist Volkes Meinung, beinahe einhellig. Und für viele völkische Zeitgenossen sind sie schon deshalb schuldig, weil sie vermögend sind und hohe Beträge erhalten haben. Schließlich stammen Marx und Engels aus diesem Lande und den Lenin haben wir den Russen auch „geschickt“ geschickt. –
Nun befreien wir uns trotzdem einmal gedanklich – selbst wenn es uns schwerfällt – von der volksdeutschen Erbschuld aller Vermögenden. Nehmen wir einmal – wenigstens vorläufig und gedanklich – selbst für sie das Privileg aller „Unvermögenden“ in Anspruch: Wenn und weil ihre juristische Schuld bisher nicht bewiesen ist, gelten sie als unschuldig, jedenfalls im juristischen Sinn. Dabei können wir getrost außer Acht lassen, ob sie sich dümmlich benommen haben oder nicht, Victory-Zeichen in die Luft geackert haben, ja sogar, ob wir ihnen „moralische“ Schuld zumessen können. Es geht hier allein um Recht!
Wir setzen also ganz korrekt die Prämisse: Esser und Co. sind (bisher noch) unschuldig!
Dann aber erscheint der angebliche „Freikauf“ in einem anderen Licht. Jetzt könnte man in einer solchen Art „Freispruch“ den Zwang sehen, sich trotz Unschuld freikaufen zu müssen.
Warum „Zwang“? Sie müssen doch nicht auf den „Freikauf“ eingehen, sondern könnten den Prozess auch mit sich weiterführen lassen! Doch fragen wir mal, was und wie sie eingehen, wenn sie nicht auf den „Vorschlag“ des Freikaufs eingehen und nehmen wir dabei weiter an, sie seien unschuldig: Nach fünf Jahren Prozessdauer und jeder Menge schlafloser Nächte droht ihnen der Staat hier mit mindestens drei weiteren Jahren Belastung und Belästigung mit dem üblichen Plattmachen durch die Presse bis zum möglichen Beweis der möglichen Unschuld.
Danach werden die Angeklagten dann zwar freigesprochen, aber in diesen drei Jahren erwartet sie auf der Anklagebank eine umfangreiche Zusatzbeschäftigung mit erheblichen Kollateralschäden für Familie und Vermögen. Für diese Schäden übernimmt aber niemand in unserem Staat die Haftung oder sorgt für Ausgleichszahlung oder Entschädigung, schon gar nicht der Staat selbst.
Esser wurde allein schon durch die Anklage „berufsunfähig“ gemacht. So ist das! Der deutsche Grundsatz „Einmal Vorstand, immer Vorstand“ gilt für ihn längst nicht mehr. Auch der Moderator Türk ist durch dieses Inferno gegangen und findet keine Beschäftigung mehr. Nehmen wir immer noch an, er ist unschuldig. Wer kommt dann für diesen Schaden auf? Er selbst! „Unschuldig bestraft“, nur weil in Verdacht geraten, wie jener Schiedsrichter Jürgen Jansen.
Jetzt erklärt sich leicht, warum in diesem System auch Unschuldige sich heute „freikaufen“ müssen. Der Kollateralschaden einschließlich möglicher Gesundheitsfolgen, der sie bei Prozessverlängerung erwartet, übersteigt da leicht die Freikaufsumme. Zudem ist das Schicksal vor Gericht dem auf hoher See bekanntlich nicht unähnlich. In beiden Fällen ist man in Gottes Hand. Wie leicht können da am Ende Unschuldige für schuldig gehalten werden! Kafkas Prozess droht auch heute noch!
Wer sich als Vermögender nicht dem Risiko aussetzen will, Richtern zu begegnen, die durch dieselbe Brille des Generalverdachts schauen wie der vergeistigte Professor zu Beginn dieses Essays oder das in diesem Punkt wirklich gemeine Volk der Leserbriefschreiber, der tut gut daran, auch das einzukalkulieren.
Und wie sieht das auf staatlicher Seite aus? Bei der Staatsanwaltschaft! Da arbeitet bei einer Verlängerung des Prozesses niemand mehr oder länger. Er tut nur etwas anderes und lässt sonstige Tätigkeiten ruhen. Und wenn eine Prozessverlängerung noch Spannung verspricht wie im Fall Mannesmann, wenn sie Gelegenheit zur eigenen Profilierung bietet und dabei das Licht der Öffentlichkeit scheinen lässt, umso besser. Je stärker dieser Reiz ist, umso eher werden Unschuldige gezwungen, sich durch Freikauf aus den Klauen der Justiz zu befreien. Denn die auf staatlicher Seite beteiligten Juristen können weitermachen: Ohne Schaden für sich selbst! Da müsste dringend etwas am Anreizsystem getan werden, zumal gleichzeitig die das ethische Fundament unserer Bürger und Staatsvertreter immer dünner und wackeliger wird.
C. Und die Moral vor dem Gericht?
Es ist heute im Ergebnis fast gleichgültig, ob man schuldig oder unschuldig ist, wenn man an prominenter Stelle sitzt. Wer einmal in Verdacht gerät, muss beinahe dasselbe ausbaden: schuldig oder unschuldig! Will er sich vorm Ertrinken retten, muss er zahlen, wenn er unschuldig ist, und er darf zahlen, wenn er schuldig ist.
Wenn er jedoch zahlt, erhöht er in der Öffentlichkeit den Verdacht, er sei schuldig. Denn kaum jemand versteht, warum sich in diesem unserem Rechtssystem mittlerweile auch Unschuldige freikaufen „müssen“. Nicht wegen allein juristischer Umstände, sondern wegen der menschlichen und ökonomischen Folgen. Doch wer kann in Deutschland schon ökonomisch denken? Und wie ist es mit der Menschlichkeit?
Wenn Du am „Unrecht“ nur gerochen,
das Volk hat „schuldig“ Dich gesprochen,
falls Du verdienst und tust viel mehr
als irgendein belieb’ger Herr.
Dann musst Du zahlen Lösegeld,
selbst wenn ein Richterspruch nicht fällt!
Ob nun schuldig oder nicht,
ist völlig gleich vor dem Gericht,
denn jahrlang Prozesses Qualen,
die zwingen immer Dich zu zahlen.
Und was Dich wirklich runtermacht,
ist nicht die Schuld, ist der Verdacht!
[1] In einem Sinn ist das richtig: Hinter jedem Vermögen lauern Missgünstige und Neider, die es darauf abgesehen haben. Manchmal nehmen sie dafür sogar die Kinder der Vermögenden in Geiselhaft. Sogar der Pop-Knabe Dieter Bohlen wird belauert.
[2] Die stolze Behauptung des Vermögenden, jeder Euro, den er besitze, sei ehrlich verdient, wird man in diesem Sinne nur auf eine Art beantworten können: „Sicher ist jeder Euro ehrlich verdient. Es fragt sich nur: Von wem?“
[3] Das erinnert an die Geschichte vom Schweizer Zoll, der bei einem Bergbauern eine Destillationsanlage zur Herstellung von Alkohol fand. Als man den Bauern festnehmen wollte, machte der die Einwendung, man habe ja keinerlei Alkohol gefunden. Die Zöllner ließen nicht locker, denn der Bauer habe immerhin die Anlage dazu. Daraufhin zeigt sich der Bauer selbst an: wegen Vergewaltigung. Gegen ihn liege aber gar nichts vor, meinten die Behörden. Wann und wo habe er denn die Tat begangen? Er habe sie gar nicht begangen, sagte der Bauer. Aber er könne wie bei seiner Schnapsbrennerei darauf verweisen, dass er immerhin die Anlage dazu habe. – Männer sind halt sämtlich potenzielle Vergewaltiger! Man sollte daher alle wegsperren, bevor es zum Schlimmsten kommt. Das ist jedenfalls das Ergebnis eines solchen Denkens. Doch wie heißt es dazu im deutschen Liedgut: „Die Männer sind alle Verbrecher, ihr Herz ist ein finsteres Loch. Aber lieb, aber lieb sind sie doch!
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