Wie wär’s mal mit Mandatssteuern?
Folgen Politiker dem Wählerwillen, folgen sie nicht dem der Steuerzahler. (Neschle)
Ein Freund Neschles wird pauschal besteuert: in der Schweiz. Keine Steuererklärungen mehr, die Entlastung seiner selbst und des Staates von (fast) aller Steuerbürokratie, aber auch kein Absetzen von Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Am Ende des Jahres bekommt der Freund in der Schweiz mit einem herzlichen Dankeschön der Steuerbehörde Bescheid darüber, wofür seine Steuergelder im laufenden Jahr verwendet wurden.
Arbeitsbelastung von Neschles Freund durch die Steuer im Jahr: eine einzige Überweisung. Und natürlich das Lesen der Danksagung des Fiskus. Fertig und Entspannung allenthalben! – Der Kontrast in Deutschland: Neschle, angespannte Arbeitsbelastung für die Steuererklärung, 6 ganze Tage lang: Für Fehler könnte man sich ja einem Hinterziehungsverdacht aussetzen. Und das ist ein wichtiger Behördensport, weil man mittlerweile die Konten ja besser kennt als der Steuerpflichtige selbst.
Neschle in Deutschland hört auch kein Dankeschön von seinem Fiskus. Er muss aber fast jedes Jahr Einspruch einlegen, ein bis zwei weitere Tage dafür aufwenden und noch 500 Euro für seinen Steuerberater[1]. Für diese verdeckte Zusatzsteuer erfährt Neschle dann erfreulicherweise, dass seinem Einspruch in vollem Umfang stattgegeben wurde. Aber natürlich ohne Entschuldigung oder Bedauern für Fehleistungen seines Finanzamtes und erst recht nicht für Neschles zusätzliche Umstände und Aufwendungen!
Die Politiker der Schweiz zeigen durch ihr Verhalten, dass sie sich nicht nur für den Wähler verantwortlich fühlen, sondern auch für den Steuerzahler. Doch was der Steuerzahler in der Schweiz nicht kann: Seine Steuerzahlungen an die Stelle lenken, die er selbst für richtig hält, und sie für Zwecke verweigern, die er ablehnt.
In Deutschland kann man das immerhin, wenn auch nur ein wenig: Beim Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuerzahlung. Aufgrund dessen wird die „Kirchensteuer“ nicht als „Steuer“ betrachtet, sondern als vom Staat erhobener „Kirchen-Beitrag“.
A. Die italienische Kultursteuer kommt uns spanisch vor oder sogar ungar.
Bei Mandatssteuern kann der Steuerpflichtige selbst bestimmen, für welche Zwecke seine Steuerzahlungen verwendet werden sollen (und für welche nicht). Die Politiker sind an seine Verwendungsentscheidung gebunden und dem Steuerzahler dafür verantwortlich. Im angelsächsischen Raum wird dieses Konzept als „Mandatory Taxation“ diskutiert und hat dort vor allem viele Anhänger bei denen, die ihre Steuerzahlungen für militärische Zwecke verweigern wollen (Peace-Taxation).
Mandatssteuern wurden 1979 in Spanien, 1984 in Italien und 1998 in Ungarn als Modelle zur Kultur- bzw. Kirchenfinanzierung eingeführt. Sie sollen sozialen, kulturellen und humanitären Zwecken dienen. Auch in Island können Steuerpflichtige z.B. entscheiden, ob sie einen Teil der Steuern der evangelisch-lutherischen Kirche oder der Universität zugutekommen lassen wollen.
Würde man solche Mandatssteuern hierzulande einführen, könnte sich niemand mehr durch Austritt aus der Kirche vor Zwangsabgaben für soziale, kulturelle und humanitäre Zwecke drücken. Denn es darf mit Fug und Recht bezweifelt werden, dass die ersparten Kirchensteuern nach dem Austritt freiwillig solchen Zwecken zuführt werden. Freilich kann das Kirchenmitglied dann seine Steuerzahlungen (ganz, teil- oder zeitweise [z.B. nur für 2009]) auch einer anderen sozialen Institution außerhalb der Kirche widmen. Der aus der Kirche Ausgetretene könnte sich ebenso entscheiden, sein Geld doch für eine gewisse Zeit einer Kirche zu widmen. Wäre das so schlecht? Aber die deutschen Kirchen lehnen das ab: Bei den vielen Kirchenaustritten zu Lasten der sozialen Zwecke!
B. Mandatssteuer auch bei der Einkommensteuer?
Lässt sich nun denken, auch mit der Erhebung der Einkommensteuer ein solches Mandat zu vergeben? Warum eigentlich nicht? Wolfgang Neuss würde vermutlich sagen: „Stell Dir vor, es geht, und keiner kriegt’s hin!“ Und wir kriegten es hin, wollten wir es denn!
Das wäre so eine Art „Cafeteria-System“ bei der Besteuerung. Man könnte aus einem vorgegebenen Angebot an Verwendungszwecken wählen. Die Gesamtheit aller Entscheidungen hätte dann entsprechende Budgetwirkungen. Dasselbe könnte für die Körperschafts- und Gewerbesteuer gelten.
Schwieriger wäre es da schon bei den „Wegelagerer-Steuern“, die etwa von den Tankstellen als mittlerweile wichtigsten Außenstellen der Finanzämter erhoben werden. Da müsste man diese Prozedur mit jeder Tankquittung machen. Aus demselben Grund scheiden die Umsatzsteuern aus, die immer beliebter werden, weil man damit auch diejenigen foltern kann, die angeblich „gar keine Steuern zahlen“, also manche Rentner oder Sozialhilfeempfänger, die von der Einkommensteuer verschont bleiben.
Das Besondere an einer Mandatssteuer wäre, dass die Politiker hier den Willen derjenigen erfahren, welche die Hauptlast der Einkommensteuer tragen. Denn deren Willen ist nicht unbedingt der Wille der Wähler.
Politiker erfüllen, wenn überhaupt, allenfalls den Wählerwillen. Denn sie wollen wiedergewählt werden. Da jeder dasselbe Stimmrecht hat, ermöglicht diese politische Orientierung die „Ausbeutung“ der Steuerzahler durch die Wähler. Die Wähler können es ordentlich hartzen lassen und die Politiker müssen das Hartzen den Steuerzahlern anlasten.
Den Willen der Steuerzahler würden die Politiker nur dann erfüllen (müssen), wenn die politischen Stimmrechte relativ zur Steuerzahllast vergeben würden. Das wäre so ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft, bei der auch nicht jeder Aktionär dasselbe Stimmrecht hat, sondern die Stimmrechte von der Höhe der Kapitalanteile abhängen.
Neschle plädiert gar nicht für ein solches System, das sich wegen Umsatz- oder Mineralölsteuer auch kaum verwirklichen ließe. Aber nicht nur der Bund der Steuerzahler wäre froh, wenn man den deutschen Politkern heimleuchten könnte, was diejenigen über die Verwendung der Steuergelder denken, die einen Großteil der Zeche bezahlen. So könnte man einen besonderen Rechtfertigungszwang mit politischen Entscheidungen verbinden, die zu (mehr oder minder deutlichen) Abweichungen von der durch die Steuerzahler gewünschten Budgetverteilung führen.
Führt das aber nicht zu zusätzlicher Bürokratie? Nun: Wenn der Staat demnächst mit der elendigen ELENA und der kompletten Konteneinsicht demnächst ohnehin unser gesamtes Einnahme- und Ausgabeverhalten überwacht und wenn es ohnehin immer schwieriger wird, Barausgaben steuerlich geltend zu machen[2], dann kann unser Fiskus auch gleich unsere Steuererklärung machen.
Das wäre vor allem für viele jüngst vom Fiskus gequälte und kriminalisierte RentnerInnen heilsam und auch für deren Kinder und Enkel, die ab einem bestimmten Alter ihrer Mütter und Großmütter (seltener Väter und Großväter) ohnehin deren Steuererklärungen machen (müssen), zusätzlich zu der eigenen. Wir bekämen dann die Steuererklärung vom Finanzamt fertig zugestellt und müssten nur noch im Sinne der Mandatssteuer unsere Kreuze für die Verwendung der Steuergelder machen.
Angesichts des staatlichen Volleinblicks fragt sich also, warum der Steuerpflichtige überhaupt noch Steuererklärungen machen sollte?! Damit die Steuerbeamten ihm oberlehrerhaft einen Fehler nachweisen können und ihm für Flüchtigkeitsfehler Steuerhinterziehungsabsicht unterstellen können? Wo sind wir denn? –
So und weil meine Sekretärin die Neschles zwar gern liest, die meisten aber zu lang findet, ist hier schon Schluss. Als Denkanstoß für Eierköpfe reicht es ja auch mit den Mandatssteuern.
Politiker, die darf man wählen,
die Steuer nicht, tut sie auch quälen.
Doch wer hält nicht bei der Verwendung
der Steuer manches für Verschwendung.
Könnt‘ deren Einsatz er selbst wählen,
würden Steuern weniger ihn quälen.
Gäbe er vor durch sein Mandat,
wo ausgegeben, wo gespart
aus seiner Sicht nun werden soll,
das fände mancher richtig toll.
Selbst wenn man’s anwendete nur
auf eine Steuer für Kultur.
[1] Das Perfideste: Steuerberater braucht man bei der Komplexität des deutschen Steuerrechts schon als Privatmann, aber die Abzugsfähigkeit der Steuerberaterhonorare wurde gestrichen. So als liege die Komplexität des Steuerrechts in der privaten Verantwortung des Steuerpflichtigen, so als leiste er sich die genüsslich als „Konsumausgabe“. Wie bescheuert geht es eigentlich noch?
[2] Der Arbeitsanteil in Handwerkerrechnungen wird z.B. nur dann anerkannt, wenn die Bezahlung der Rechnung bargeldlos erfolgt. Und Neschle bekommt Probleme mit allen Tankquittungen, die er mit Bargeld statt mit seiner Kreditkarte begleicht.
PDF-Datei
This post was downloaded by 1020 people until now.