Stadtwettjammer II: Die Klage vor Gericht.
Quot capita tot sensus. So viele Köpfe, so viele Meinungen. (Vulgus Latinus, der gemeine Lateiner mit den vielen Sprüchen!)
Da liest Neschle in seiner Frühstückszeitung „Rheinische Post“ am Samstag, den 27. Oktober 2007, auf der Seite E3: „Nach Zinswetten droht die Klagewelle“. Geklagt haben die Gemeinden schon vorher: über ihre hohen „Verluste“ und die „bösen Banken“, die ihnen durch „Falschberatung“ Zinsderivate der unterschiedlichsten Form „aufgeschwatzt“ haben. Bislang haben die Gemeinden einfach so geklagt. Laut! Jetzt gehen sie mit ihrer Klage vor Gericht („Stadtwettjammer II“). Nach Naumburg (erfolgreich!) und Würzburg nun Neuss. Also. Im Westen was Neuss! Andere dürften folgen, als Spitze des Eisbergs, bei dem es nicht gelang, einen Vergleich zwischen Bank und Stadt zu schließen, wie bei etwa 70 Prozent aller Streitfälle dieser Art. Neschle geben diese Klagen Gelegenheit, ein paar Dinge zu (er-) klären.
A. Die dümmsten Kälber suchen sich den Metzger selber!
Ein Wirtschaftsprüfer, der eine Unternehmung berät, darf ebenso wenig wie die Gesellschaft, für die er tätig ist, die Unternehmung zugleich prüfen. Interessenkollision! Wenn diese Kollision nicht schon da ist, droht sie zumindest. Das reicht für die vorsorgliche organisatorische Regelung.
Von solchen Dingen scheint man in blauäugigen Stadtverwaltungen nie etwas gehört zu haben. Denn die Stadt Neuss und andere Städte haben just mit derselben Bank, mit der sie einen Swap-Vertrag machten oder von der sie sich ihn vermitteln ließen, zusätzlich einen Beratervertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde laut Pressemeldung im Falle von Neuss sogar mit einer erheblichen Summe gesondert bezahlt. Da kommt es Neschle gewaltig hoch und gleich auf doppelte Weise:
- Soweit es sich um Produkt- und Verkaufsberatung handelt, wird Beratung durch das Geschäft selbst bezahlt. Neschle plant z.B., sich einen neuen Rasenmäher zu kaufen und er ist sich durchaus noch nicht sicher, für welchen er sich entscheiden wird. Man stelle sich vor, er geht in den Baumarkt und vor Beginn des Verkaufsgesprächs schließt er einen Beratervertrag mit einem der dortigen Angestellten ab! Diesem muss er dafür ein deftiges Honorar zahlen und danach natürlich noch den Kaufpreis für den Rasenmäher.
- Soweit es um kaufvorbereitende Beratung geht, weiß jeder Idiot, dass diese Beratung nicht vom Verkäufer selbst stammen sollte, sondern von einer unabhängigen Institution. Unsere Stadtverwaltungen (nicht nur die in Neuss!) aber offensichtlich nicht! Die Hausfrau liest bei größeren Anschaffungen etwa einen Test der „Stiftung Warentest“ oder geht zur Verbraucherberatungsstelle. Diese Beratungsstelle schöpft ihre Existenzberechtigung gerade und nur aus ihrer „Unabhängigkeit“ von den kontrahierenden Parteien, insbesondere vom Leistungsanbieter oder Leistungsvermittler.
Wie also kommt eine Stadt wie Neuss dazu, sich gegen die Zahlung eines erheblichen Entgelts von derselben Bank, vielleicht sogar von denselben Leuten beraten zu lassen, mit denen der Vertrag geschlossen werden soll? Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die Bank selbst der „Wettpartner“ ist oder ob sie nur einen solchen vermittelt.
Schauen wir mal auf das Beraterhonorar, das auf jeden Fall verloren ist, selbst wenn bei den Zinsverlusten vor Gericht ein Ausgleich durchgesetzt werden kann. Es ist sogar dann verloren, wenn die Gemeinde mit dem Derivategeschäft erfolgreich gewesen wäre. Neschle zitiert wörtlich aus der Rheinischen Post, weil er es gar nicht glauben kann:
„Der Stadt Neuss drohen nun Verluste in Höhe von elf Millionen Euro, wie Kämmerer Frank Gensler berichtet. Dabei habe die Stadt extra einen Beratervertrag mit der … Bank abgeschlossen, um die Risiken eines solchen Swap-Geschäfts zu minimieren. 240.000 Euro seien für diese Leistung geflossen.“
Mein lieber Herr Gensler, liebe Steuerzahler:
- Wer ein risikobehaftetes Geschäft abschließen und gleichzeitig Risiken minimieren will, der muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Das geht nicht, schon wegen der Logik, besser: wegen der hier fehlenden. Neschle hat schon berichtet (Depeschle 9), dass bei CMS Spread Ladder Swap, aber auch bei anderen Konstruktionen exotischer Zinsderivate im Zusammenhang mit der Gemeindefinanzierung (beliebt sind auch solche, die am Dreimonats-Euribor festmachen!), die Gemeinde der Bank das Zinsrisiko abnimmt. Wollte die Gemeinde ihr Zinsrisiko minimieren, müsste es genau umgekehrt sein!
- 240.000 Euro, ich wiederhole 240.000 Euro, ich wiederhole nochmals 240.000 Euro für eine solche Beratung von einer „interessierten Partei“? Da würde nicht nur der Bund der Steuerzahler fordern, dass derjenige, der solche Verträge schließt, aus dem Dienst entfernt wird. Unterschlägt einer 100 Euro, fliegt er raus. Für die (grob) fahrlässige Verschwendung von 240.000 Euro?
Neschle ist umso mehr entsetzt, als sich solche Gemeinden schon 3.000 Euro für einen zweistündigen Vortrag eines Professors über die Risiken von Derivaten bei Gemeindekrediten zieren, der dafür gut eine Woche lang recherchiert, um alle gängigen Erscheinungsformen abzudecken und die Sache transparent zu machen. Aber 240.000 Euro für Bankangestellte, die vor kurzem noch „Klippschüler“ dieses Professors waren? Mit Tagessätzen, die ein Mehrfaches über dem des Professors liegen. Kein Problem! Die haben durch Beschäftigung bei der Bank enorm dazugelernt. Vor allem, wenn sie von der Bank kommen, die den Vertrag abschließt. Dann kennen sie ja alle Tricks und Risiken und – sie verraten sie natürlich auch. Ja sischer datt!
Für 240.000 Euro ließen sich ein Professor und drei Assistenten faktisch ein ganzes Jahr beschäftigen! Ein ganzes Jahr Beratung über Derivate? Da wäre jeder in der Stadtverwaltung, nicht nur der Kämmerer und seine Leute, bei Derivaten fit wie ein Turnschuh, ja fit wie ein Dattelaffe. Solche Entscheidungen, wie sie in vielen Städten gefallen sind, wären dann undenkbar. Vor allem wüsste man ganz platt, dass man ein Risiko nicht senken kann, indem man es erhöht. Und dass man am Kapitalmarkt nicht zugleich Zinsen sparen und das Risiko senken kann. Da ist der Kapitalmarkt echt „unsozial“! –
Am Tag vor der Zeitungsmeldung fiel Neschle auch das Angebot eines Seminarveranstalters in die Hände. 1.780 Euro für ein knapp zweitägiges Seminar über Derivate. Zwölf Stunden reine Information! An der Uni gibt es mit Vorlesung und Übungen die dreifache Dosis zu denselben Themen in nur einer Vorlesung eines Semesters. Und da reden wir über Studiengebühren!?
Und für 240.000 Euro Beratungshonorar hätte es mehr als die 130-fache Dosis dieses Seminars geben müssen. Mein lieber Scholli! Das ist ’ne Menge Holz! Für 240.000 Euro bildet Neschles Alter Ego im Crash Kurs von einem halben Jahr mindestens sechs Leute zu perfekten Derivatekennern aus und sich selbst gleich mit, denn man lernt auf diesem Gebiet nie aus.
In Neuss scheint man dieses Motto dagegen anders zu verstehen: „Man lernt nie. – Aus!“ Denn würde man solche Verträge geschlossen haben, wenn man nach der 240.000 Euro teuren Beratung wirklich schlauer gewesen wäre. Wer in Neuss versteht wohl heute etwas davon? Da würde Neschle gern mal den Test machen, was diese Studiengebühr von 240.000 Euro so an Know-how über Derivate gebracht hat. Dafür hätte der Kämmerer jedenfalls mehrere Jahre Studium der Derivate in Harvard subventionieren können.
Der einzige Vorbehalt den Neschle gegenüber seiner eigenen Argumentation hat: Die Zeitungsmeldung könnte falsch sein. Redaktionen kommen bei solchen Themen schnell ins Schleudern. Neschles Alter Ego hat vor einiger Zeit auf Fragen derselben Redaktion geantwortet: „In Deutschland beherrschen allenfalls in Dutzend Kämmerer das Thema ‚Derivate’“. Auf der Titelseite der Zeitung wurden daraus höchstens ein Dutzend Banker. Einige Tage später sprach er darüber am Rande einer Tagung mit einem Banker. Der sagte, das habe ihn gar nicht gestört, weil es stimme. Ich solle mal auf dieser Tagung, wo fast 200 Banker versammelt sind, fragen, wer etwas von diesem Thema verstehe. Da werde man fast keinen finden. So wurde diese falsche Zeitungsmeldung plötzlich wieder richtig. So wie wahrscheinlich die über 240.000 Euro (!!!) reines Beratungshonorar an eine Bank, die daneben ein eigenes und intensives Abschlussinteresse hatte. Rechnet man diesen Betrag in einen Zinsaufschlag um, nimmt er alleine schon der angeblichen „Sparaktion“ viel von ihrem Reiz.
B. „Falsche“ Fehler und „richtige“ Fehler.
Jetzt, wo sich viele Gemeinden durch Zinsderivate hohe Verluste eingefangen haben, meckert die Presse und die Welt. Früher als den Gemeinden durch Nichtstun riesige Beträge durch die Lappen oder Latten gingen, hat sich niemand beschwert. Die Gewinne haben damals z.B. die Hypothekenbanken gemacht, die den Gemeinden für zehn Jahre Geld liehen, das sie deutlich kurzfristiger refinanziert hatten. An dem positiven Spread bei langfristig normaler Zinsstruktur (Zinsen für langfristige Gelder höher als für kurzfristige) hat sich manche Bank eine goldene Nase verdient.
Dabei hätten das die Gemeinden selbst machen können. Statt einen zehnjährigen Kreditbedarf fristenkongruent auch zehnjährig zu finanzieren, hätten sie es mit fünf zweijährigen Krediten in Folge tun können. (Jeder Häuslebauer entscheidet das, wenn er die fünfjährige der zehnjährigen Hypothek vorzieht!) Das freilich mit dem zusätzlichen Risiko einer Änderung des Zinsniveaus, die allerdings auch die Chance auf einen niedrigeren Zinssatz bietet und im Zweijahresturnus mehr Flexibilität zur Vertragsänderung. Die Nichtnutzung dieser Chancen hat damals niemand den Gemeinden angekreidet. Das war eben ein „richtiger“ Fehler der Kategorie: „Wer nichts macht, der kann auch nichts verkehrt machen“.
Doch ist das auch so in einer Welt, die sich stetig verändert? Wir leben schon längst Tür an Tür mit Alice, mit Alice und ihrem Wunderland. Es ist Realität geworden, was es früher nur in diesem Märchenland zu geben schien: „Now, here, it takes all the running you can do, to keep in the same place. If you want to get somewhere else, you must run at least twice as fast as that!” (Aus “Alice in Wonderland”)
Als Gemeinden wie Haltern am See aus der Nutzung von Derivaten durchaus Vorteile hatten, gab es kaum mahnende Stimmen, die auf das Risiko solcher Derivate hinwiesen. Als Neschles Alter Ego vor Jahren vom WDR dazu interviewt wurde und auf die Gefahr dieser Instrumente in der Hand unkundiger Kämmerer hinwies, war er ein einsamer Rufer in der Wüste und ein wüster Rufer in der Einsamkeit. Denn zu diesem Zeitpunkt frohlockten die meisten Gemeinden noch wegen der bis dahin nie gekannten Windfall-Profits. Die Kämmerer brüsteten sich und erzählten es herum in Gemeindekreisen. Wer als Kämmerer etwas auf sich halte, schien in Derivaten machen zu müssen, legte etwa der Kämmerer von Salzgitter seinen Kollegen nahe.
Lange war es still, bis aus der Gefahr Realität wurde und sich die Süddeutsche Zeitung und die Sendung Monitor an das damalige Interview von Neschle Alter Ego erinnerten. Jetzt hatten viele Gemeinden Wettspiele auf die Zinsstruktur veranstaltet und vielfach gegen klügere oder glücklichere Marktpartner verloren. Jetzt, wo sie gehandelt und verloren hatten, wurde es von der Presse als „falscher“ Fehler gesehen. Denn aus der Sicht vieler Gemeindeutscher gilt: „Nur wer etwas macht, kann auch etwas verkehrt machen! Wer nichts tut, nicht!“ Deshalb wird im Zweifel immer wenig getan in Germanien.
Nun gibt es zwischen beiden Fällen tatsächlich einen Unterschied. Durch Nichtstun sind den Gemeinden früher riesige Beträge entgangen, durch falsches Handeln sind ihnen Verluste entstanden. Das ist in der Tat nicht dasselbe, selbst wenn es um denselben Betrag geht. Einmal wurde die gesamte Summe sofort gezahlt und niemand hat gemerkt, dass man mit ein wenig mehr Risiko hätte sparen können. Das andere Mal musste man bei Eintritt des Risikos nachzahlen. Netto könnte das zwar dasselbe sein. Doch jeder weiß von seiner Steuererklärung, dass man lieber am Anfang mehr zahlt als am Ende nachzahlen zu müssen. Im letzten Fall muss was falsch gelaufen sein, sagt das psychologische Strickmuster des Gemeindeutschen, auch wenn die stille Buchhalterseele denselben Betrag aufsummiert.
C. Der coole Trend: Bank it yourself!
Unternehmungen wie Siemens werden schon seit längerem als „Bank mit angeschlossenem Elektrobetrieb“ bezeichnet. Die Finanzabteilung der Unternehmungen ist längst aus der Rolle des „Treasurers“ heraus, der nur den Unternehmensschatz verwaltete und die Aktivität an den Finanzmärkten seiner Bank überließ. Das fing latent bereits mit der Ausgabe von Aktien und Anleihen an, wo die Bank nicht mehr „Kreditinstitut“ war, sondern Vermittler („Makler“) von verbrieften Zahlungsversprechen der Unternehmung selbst: Wertpapieren der Unternehmung.
Heute ist der Finanzmarktauftritt der Unternehmungen viel direkter. Einige haben dazu sogar aus früheren Finanzabteilungen eigene Banken ausgegliedert. Dies entspricht dem allgemeinen Trend aus internen Unterstützungseinheiten selbständige, am Markt auftretende Institutionen zu machen. So werden aus den Aktivitäten der nun selbständigen Einheiten „Primäre Prozesse“ im Sinne von Porter, die ihre Leistungsmaßstäbe („Benchmarks“) vom Markt ableiten.
Mit Verzögerung setzt sich dieser Trend nun im Öffentlichen Bereich bei den Gebietskörperschaften durch. Der Bund und die Länder sind hier längst aktiv und Neschle verwettet seinen Kopf gegen ’ne Erdnuss, dass es auch dort jüngst zu Spekulationsverlusten bei Derivaten kam. Die Dummen aber sind derzeit allein die Gemeinden, bei denen das bekannt wurde. Aber die Dunkelziffer ist ja auch bekannt, sagt jedenfalls der Kabarettist Rolf Miller.
In Zukunft wird es mehr öffentliche Institutionen geben, die vor diese Probleme gestellt werden. Auch die in mehr finanzielle Selbständigkeit entlassenen Universitäten. Werden die es besser machen? Sollte man solche Aktivitäten nicht schon wegen der Marktmacht gegenüber den Banken nicht lieber bündeln, statt die staatliche Position über die Vereinzelung des finanziellen Handelns zu schwächen. Neschle fürchtet, dass schon auf diese Weise viel Geld des Steuerzahlers ohne Not privatisiert wird.
In der Gemeinde sitzen Denker
und neuerdings auch Hobby-Banker,
die spielen ’rum mit Derivaten,
zahlen dafür hohe Raten.
Und haben sie genug verspielt,
dann klagen sie nun ganz gezielt.
Hat früher jemand wild gezockt
und dabei ’nen Verlust verbockt,
dann zahlte er in Cent und Gulden,
denn es waren Ehrenschulden.
Und klagte er darüber bloß,
dann war er seine Ehre los.
Und sagt’ er, er hätt’ nichts gewusst,
erklärte man ihn für bestusst.
Wenn ich was kaufe auf der Welt,
dann zahle ich normal kein Geld
für des Verkäufers Werbespruch,
der Kaufpreis ist dann schon genuch (Na ja!).
Will ich mehr Sicherheit beim Deal,
hilft nur der Rat von anderen viel.
Zahl’ ich dafür noch ein paar Schleifen,
mein Gott, dann könnt’ man’s noch begreifen!
PDF-Datei
This post was downloaded by 1305 people until now.
Ich bin mir gerade etwas unschlüssig, ob ich nun lauthals loslachen oder vielmehr in Tränen ausbrechen soll…
köstlich geschrieben, habe sehr geschmunzelt! 🙂
amerikanische Behörden machen sich bereits heute Gedanken über Recruiting, wie man an die Besten Köpfe herankommt http://www.gao.gov/pas/2003/d03120.pdf
ich denke das ist wahrscheinlich gar nicht so schlecht mal darüber nach zu denken, welche Qualifikation Verantwortungsträger im öffentlichen Dienst heute brauchen um mit unseren (!) Geldsummen am Kapitalmarkt das Richtige zu tun, oder eben das Nichtstun zu unterlassen – was darf man, was sollte man lieber lassen. Entweder Qualifikation oder Regelwerk… 2b discussed